Die Beratung von Privatpersonen und großen Familienvermögen spielt seit den Ursprüngen der Kanzlei Raue eine wichtige Rolle. Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen langfristigen Planungen ihres Vermögens. Ziele sind, das private und unternehmerische Vermögen vor innerfamiliären Konflikten zu bewahren, es geordnet auf die nächste Generation überzuleiten oder es langfristig in den Dienst einer guten Sache zu stellen. Besondere Erfahrung haben wir in der Beratung von Privatpersonen, zu deren Vermögen Kunstwerke, Immobilien oder die Beteiligung an Unternehmen und Start-Ups gehören.

Die Rechtsanwälte unserer Private-Clients-Praxis sind ausgewiesene Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten, zugleich in der täglichen Praxis daran gewöhnt, bereichsübergreifend zusammenzuarbeiten. Wir decken das Familien- und Erbrecht und das Stiftungs- und Gesellschaftsrecht ebenso umfassend ab wie das Steuerrecht.

Schwerpunkte

  • Vorsorgende Erb- und Eheverträge
  • Gesellschafts- und steuerrechtliche Strukturierung von Familiengesellschaften und -stiftungen
  • Gemeinnützige Stiftungen
  • Unternehmensnachfolge durch Übertragung innerhalb der Familie, an das Management oder an externe Investoren
  • Kunstmarkt und Sammlungen
  • Unternehmensbeteiligungen, insbesondere auch an Start-up Unternehmen und Venture Fonds

Rankings

  • Eva Pätzold gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2024” für Familienrecht
  • Dr. Valentin Todorow gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2024” für Familienrecht
  • Dr. Hans M. Seiler u.a. gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2024” für Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht
  • Prof. Dr. Andreas Nelle u.a. gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2024” für Venture Capital, für Investment Funds und für Private Equity und als einer von bundesweit sieben führenden Namen für Private Equity/Venture Capital, Legal 500 Deutschland 2023