Raue berät im In- und Ausland ansässige Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des deutschen Steuerrechts. Wir beraten unsere Mandanten zu steuerlichen Aspekten von Transaktionen, begleiten bei Betriebsprüfungen, führen Steuerrechtsstreitigkeiten vor den Finanzgerichten und beraten sie laufend in steuerrechtlichen Fragen.

Bei der Gründung gemeinnütziger Stiftungen und Einrichtungen übernehmen wir die Abstimmung mit den Stiftungsaufsichts- und Finanzbehörden. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer besonderen Erfahrung in den Branchen Kunst und Kultur, Energie, Gesundheit, Immobilien sowie Medien.

Schwerpunkte

  • Unternehmenssteuerrecht
  • Steuerrechtliche Aspekte bei Unternehmensakquisitionen und Umstrukturierungen
  • Immobiliensteuerrecht
  • Besteuerung von Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Besteuerung von kulturellen Einrichtungen und Künstlern
  • Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht
  • Steuerliche Aspekte der Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Wegzugs- und Zuzugsplanung