Mit dem Peter Raue Preis greift die Kanzlei die Werte und die Tatkraft auf, die ihren namenstiftenden Partner Prof. Dr. Peter Raue auszeichnen. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Sozietät Raue fühlen sich seinem Vorbild verpflichtet. Mit der Namensgebung würdigen sie das herausragende und beispielhafte Wirken von Peter Raue als Bürger der Stadt Berlin, als Rechtsanwalt und als Förderer der Künste und des Gemeinwohls.

Den jährlichen Preisträger wählen die Partnerinnen und Partner der Kanzlei aus drei Kandidaten. Preisträger sollen Personen oder Institutionen sein, deren soziales, bürgerschaftliches oder kulturelles Engagement vorbildlich ist und die das Preisgeld darauf verwenden werden. Verantwortlich für die Vorauswahl ist ein fünfköpfiges Peter Raue Preis-Komitee, das sich aus einem Querschnitt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozietät zusammen-
setzt.