Der Gesetzgeber erwartet aus ESG-Sicht im Arbeitsrecht einen verantwortungsvollen Umgang mit Beschäftigten, externen Dienstleistern oder Kunden. Neue gesetzliche Anforderungen zielen auf gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Vergütung und Aufstiegschancen der Beschäftigten, Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit oder die Pflicht zur Kontrolle der eigenen Lieferkette in Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).
Diversität und Inklusion, das heißt die Förderung einer vielfältigen und einbeziehenden Arbeitsumgebung in Bezug auf Geschlecht, Rasse, Ethnizität, sexuelle Orientierung, Alter, Religion und Behinderung, wird immer wichtiger.
Gestaltung von internen Regelungen zur Unternehmensethik, die neue Anforderungen aufnehmen oder darüber hinaus gehen, sind vielfältig.
Mehr und mehr Unternehmen justieren darüber hinaus das Verhältnis der Beschäftigten zum Unternehmen neu – durch Beteiligung von Beschäftigten an unternehmerischen Entscheidungen oder am Unternehmenserfolg. Gerade bei Start-Ups gibt es hierbei rechtliche Fallstricke (insbesondere bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen), die es zu beachten gilt.
Schwerpunkte
- Anreizprogramme für Mitarbeiter
- Antidiskriminierung
- Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz
- Diversität
- Equal Pay
- Hinweisgeberschutz (Whistleblower)
- Inklusion
- Mitarbeiterbeteiligung (Stimmrechtsgestaltung, Vetorechte)
- Nachhaltige Vergütung der Unternehmensleitung (Executive Compensation)
- Social-Scores und Mitarbeiterfluktuation
- Stakeholder-Engagement
- Umgang mit Mobbing-Vorwürfen
- Unternehmensethik (Ethical codes of conduct)