EU-Parlament beschließt Einführung eines europäischen Leistungsschutz­rechts für Presseverleger

Das EU-Parlament hat heute mit klarer Mehrheit die hochumstrittene Urheberrechts-Richtlinie verabschiedet. Die neue Richtlinie muss noch vom Europäischen Rat bestätigt werden, womit allgemein gerechnet wird. Unter anderem sieht die Richtlinie in Artikel 15 die Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger vor. Dem vorausgegangen war die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger im deutschen Urheberrecht (§ 87f ff. UrhG) im Jahr 2013. Die Diskussion um das deutsche Leistungsschutzrecht wiederum war maßgeblich von dem Artikel des Raue-Partners Prof. Dr. Jan Hegemann in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 9. April 2009 angestoßen worden, mit dem ein solches Recht zum Schutz der Presse und Medienverlage gefordert wurde. Das nun beschlossene europäische Leistungsschutzrecht geht in seiner Wirkung über das bestehende deutsche Recht hinaus, welches binnen zwei Jahren auf den nun festgestellten europäischen Standard angepasst werden muss. Raue berät seit 2009 Presseverleger und Verwertungsgesellschaften bei der Durchsetzung des Leistungsschutzrechts.

(26. März 2019)