Position
Partner
Dr. Michael K. Bergmann
Rechtsanwalt seit 2006
Öffentliche E-Mailadresse
[email protected]
Telefon
+49 30 818 550 366
- Adresse
- Raue Potsdamer Platz 1 10785 Berlin
- V-Card
- vCard herunterladen
Exzellente Beratung in jeder Situation. Mandant, JUVE Handbuch 2020/2021
Schwerpunkte
- Deutsches und europäisches Kartellrecht
- Kartellschadensersatz
- Bußgeldverfahren
- Telekommunikation
- Compliance
- Prozessführung
- Außenwirtschaftsrecht
Referenzen
- Beratung mehrerer Verbände aus verschiedenen Sektoren zur kartellrechtlichen Compliance
- Beratung eines der weltweit größten Holzwerkstoffhersteller im Bußgeldverfahren des Bundeskartellamts sowie bezüglich der nachfolgenden Inanspruchnahmen durch Abnehmer der betroffenen Produkte
- Telekommunikationsrechtliche Beratung eines US-amerikanischen MVNE beim Markteintritt in Europa
- Beratung eines börsennotierten Bau- und Landmaschinenherstellers zu Kooperationen mit Wettbewerbern, zum Vertriebskartellrecht und zu multinationalen Fusionskontrollverfahren in Europa
- Beratung eines französischen Mineralwasserproduzenten in mehreren Vorhaben bezüglich des Erwerbs von Quellen und der Übernahmen von Getränkeherstellern zum Kartell-, Fusionskontroll- und Außenwirtschaftsrecht
- Beratung eines führenden Online-Möbelhändlers zum Vertriebskartellrecht in digitalen Märkten
Rankings
- Gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2026” für Kartell- und Wettbewerbsrecht und Telekommunikationsrecht
- Empfohlener Anwalt für Wirtschaftsrecht – Metropolenregion Berlin/Brandenburg, Legal 500 Deutschland 2025
- „Michael Bergmann: Es ist eine Freude und ein großes Glück, mit ihm und seinem absolut zuverlässigen Team zusammenzuarbeiten. Ich kann Herrn Bergmann ohne jede Einschränkung empfehlen. Und das bezieht sich auf sämtliche in Betracht kommende Fähigkeiten.“ Mandant/ Wettbewerber, Legal 500 Deutschland 2025
- „Michael Bergmann und sein Team erleben wir als absolut hervorragend. Die Teams kooperieren übergreifend miteinander und finden auch bei hochkomplexen und sensiblen Fragen abseits der üblichen Rechtsfragen außerordentlich gute und praxisnahe Top-Lösungen.“ Mandant/ Wettbewerber, Legal 500 Deutschland 2025
- Empfohlener Anwalt für Telekommunikation, Legal 500 Deutschland 2025
- Empfohlener Anwalt für Kartellrecht, Legal 500 Deutschland 2025
- „Es ist eine Freude und ein großes Glück, mit Michael Bergmann und seinem absolut zuverlässigen Team zusammenzuarbeiten. Ich kann Herrn Bergmann ohne jede Einschränkung empfehlen. Und das bezieht sich auf sämtliche in Betracht kommende Fähigkeiten.“ Mandant/ Wettbewerber, Legal 500 Deutschland 2025
- „reaktiv, professionell, kompetent: sehr zu empfehlen“, Mandant, JUVE Handbuch 2024/2025
- Oft empfohlener Anwalt für Energierecht, JUVE Handbuch 2024/2025
- Gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2025” für Kartell- und Wettbewerbsrecht und Telekommunikationsrecht
- „In äußerstem Maße sachverständig, zielgerichtet, präzise, effizient und in besonderem Maße effektiv.“ Mandant/ Wettbewerber, Legal 500 Deutschland 2024
- Empfohlener Anwalt für Kartellrecht, Legal 500 Deutschland 2024
- Empfohlener Anwalt für Telekommunikation, Legal 500 Deutschland 2024
- „Sehr gute Branchenkenntnisse, strukturiert, pragmatisch, dienstleistungsorientiert, angenehm im Umgang.“ Mandant/ Wettbewerber, Legal 500 Deutschland 2024
- Gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2024” für Kartell- und Wettbewerbsrecht und Telekommunikationsrecht
- „Absolut souveräne und engagierte Beratung, in jeder Situation erreichbar, sehr hoher Sachverstand, kreative und zielführende Beratung, Erarbeitung von perfekten Compliance-Lösungen, auch in sehr komplexen Fragestellungen.“ Mandant/ Wettbewerber, Legal 500 Deutschland 2023
- „Michael Bergmann hat einen herausragenden Job gemacht und uns als Einzelperson von Beginn fachgerecht und maßgeschneidert für unsere Anforderungen betreut.“ Mandant/ Wettbewerber, Legal 500 Deutschland 2023
- Empfohlener Anwalt für Kartellrecht, Legal 500 Deutschland 2023
- Empfohlener Anwalt für Telekommunikation, Legal 500 Deutschland 2023
- Oft empfohlener Anwalt für Energierecht, JUVE Handbuch 2022/2023
- Gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2023” für Kartell- und Wettbewerbsrecht und Telekommunikationsrecht
- Empfohlener Anwalt für Kartellrecht, Legal 500 Deutschland 2022
- Empfohlener Anwalt für Telekommunikation, Legal 500 Deutschland 2022
- Oft empfohlener Anwalt für Energierecht, JUVE Handbuch 2021/2022
- Empfohlener Anwalt für Kartellrecht, Legal 500 Deutschland 2021
- Empfohlener Anwalt für Telekommunikation, Legal 500 Deutschland 2021
- „Exzellente Beratung in jeder Situation.” Mandant, JUVE Handbuch 2020/2021
- Oft empfohlener Anwalt für Energierecht, JUVE Handbuch 2020/2021
- Empfohlener Anwalt für Telekommunikation, Legal 500 Deutschland 2020
Veröffentlichungen & Vorträge
- Facebooks Datennutzung: BGH bejaht Missbrauch wegen fehlender Wahlmöglichkeit, Kommentar zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2020, in: Wirtschaft und Wettbewerb (WuW), Heft 10/2020, S. 525, 539
- Vom Umschreiben der Gesichtsbücher – Anmerkungen zu OLG Düsseldorf in Sachen Facebook (mit Johannes Modest), in: Neue Zeitschrift für Kartellrecht (NZKart), 10/2019, S. 531 ff.
- Die Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts, Vortrag in der Arbeitssitzung der Studienvereinigung Kartellrecht e. V. am 25.06.2019 in Düsseldorf
- Kartellrechtliche Grenzen für Selbstverpflichtungen – Eine Risikobewertung am Beispiel der „Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten“ (mit Peter Roegele), in: ZLR – Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht, 1/2019, S. 76ff.
- Haftung für scheinbare Schäden? – Entwicklung des Anscheinsbeweises im Kartellschadensersatzprozess, Festschrift für Schwintowski, S. 547, Januar 2018
- Keine Rechtsnachfolgefähigkeit eines telekommunikationsrechtlichen Wegerechts, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Heft 24/2015, S. 1763 ff.
- Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der vorläufigen Zahlung eines höheren telekommunikationsrechtlichen Entgelts, Anmerkung zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.12.2014, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Heft 14/2015, S. 967 ff.
- Handbuch Joint Venture, Kapitel zum Kartellrecht (mit Kathrin Westermann), 2. Aufl., Heidelberg 2015
- Ein Abgesang auf den Routerzwang? – Plädoyer für eine funktional differenzierende Auslegung der einschlägigen Regelungen (mit Pascal Schumacher), in: Multimedia und Recht (MMR), Heft 1/2015, S. 13 ff.
- Ermessen bei Regulierungsverfügung, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Ausgabe 15/2014, S. 1037 ff.
- Umfang des Diskriminierungsverbots des § 42 II TKG, Anmerkung zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2013, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Heft 7/2013, S. 802 ff.
- Röchelruf 2.0 – Notruffunktionalität von VoIP-Diensten nach der TKG-Novelle, Pflichten von VoIP-Anbietern und Risiken ihrer Nichterfüllung (mit Hanno Schaper), in: Multimedia und Recht (MMR), Heft 4/2013, S. 230 ff.
- Erstattung von Kosten für vorübergehende Verlegung einer Telekommunikationslinie wegen Straßenerneuerung, Anmerkung zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2012, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Heft 7/2013, S. 441 f.
- Pflicht zur Überlassung von Teilnehmerdaten an Anbieter von Auskunftsdiensten und Teilnehmerverzeichnissen, Anmerkung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.07.2012, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Heft 3/2013, S. 145 ff.
Aktuelles
Werdegang
- Raue (seit 2018)
- Noerr LLP (2006 – 2018)
- Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e. V., Wissenschaftlicher Mitarbeiter (2002-2006)
- Humboldt-Universität zu Berlin (Dr. iur.)
- Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder)
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Aktivitäten
- Studienvereinigung Kartellrecht e. V.
- International Bar Association (IBA)
