Raue berät Unternehmen, Verbände und die öffentliche Hand umfassend zum deutschen und europäischen Kartellrecht. Unser Beratungsspektrum umfasst die kartellrechtskonforme Vertragsgestaltung, Marktmacht- und Missbrauchsfragen sowie Fusionskontrolle. Wir beraten zur Kartellrechts-Compliance und unterstützen Mandanten im Fall von Durchsuchungen sowie bei Sektorenuntersuchungen der Kartellbehörden. Wir vertreten unsere Mandanten in kartellbehördlichen Verfahren der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamts, gegenüber Regulierungsbehörden sowie vor nationalen und europäischen Gerichten.

Besondere Expertise haben wir im Kartellschadensrecht (Follow-On-Klagen) sowie hinsichtlich der angrenzenden sektorspezifischen Regulierung in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Medien und Verkehr.

Schwerpunkte

  • Kartellverwaltungs-, Bußgeld- und Rechtsmittelverfahren
  • Horizontale und vertikale Vereinbarungen
  • Missbrauch von Marktmacht
  • Sektorenspezifische Regulierung in netzgebundenen Industrien
  • Europäische und nationale Fusionskontrolle, Koordinierung von Anmeldungen in mehreren Jurisdiktionen
  • Durchsetzung von und Verteidigung gegen kartellrechtlich begründetet Ansprüche vor Schiedsgerichten und ordentlichen Gerichten, insbesondere Kartellschadensersatzansprüche (Follow-on-Ansprüche)
  • Kartellrechtliche Compliance

Rankings

  • „Tiefgreifendes Rechtswissen zu Kartellrecht gepaart mit viel Erfahrung. Sind verfügbar und proaktiv.“ Mandant/ Wettbewerber, Legal 500 Deutschland 2023
  • „Das Team von Raue vereint langjährige Erfahrung in der Kartellrechtspraxis mit einem sehr kreativen und modernen Ansatz und ist daher “best in class”, wenn es um neue und anspruchsvolle Kartellrechtsfallgestaltungen geht.“ Mandant/ Wettbewerber, Legal 500 Deutschland 2023
  • Empfohlen für Kartellrecht, Legal 500 Deutschland 2023
  • Empfohlen für Kartellrecht, Legal 500 Deutschland 2022
  • Empfohlen für Kartellrecht, Legal 500 Deutschland 2021

Referenzen

  • Beratung der HD Plus GmbH, Anbieterin hochauflösenden Fernsehinhalte über Satellit, zur kartellrechtskonformen Geschäftsentwicklung
  • Beratung eines börsennotierten Baumaschinenherstellers zu einer internationalen Vertriebskooperation
  • Vertretung der GASAG Berliner Gaswerke AG als Kläger vor dem Landgericht Berlin, Kammergericht und Bundesgerichtshof sowie in einem Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes wegen des Missbrauchs von Marktmacht durch das Land Berlin bei der Vergabe der Gasnetzkonzession
  • Vertretung von über 40 Presseverlagsunternehmen in einem Klageverfahren gegen Google Inc. vor dem Landgericht Berlin wegen des Missbrauchs von Marktmacht in Zusammenhang mit der Geltendmachung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger
  • Gerichtliche Vertretung der envia Mitteldeutsche Energie AG, der Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH und der EMB Energie Mark Brandenburg GmbH in konzessionsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Vertretung der Stadtwerke Leipzig GmbH im Verfahren des Bundeskartellamtes zur kartellrechtlichen Überprüfung von Fernwärmepreisen
  • Vertretung der DB Barnsdale AG in einer Klage auf Kartellschadensersatz gegen Mitglieder des globalen Luftfrachtkartells (Follow-on-Klage)
  • Umfassende kartellrechtliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Holzwerkstoffhersteller Sonae Arauco Deutschland GmbH
  • Beratung der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker e. V. und des Verein der Zuckerindustrie e. V. zum sektorspezifischen Wettbewerbsrecht und allgemeinen Kartellrecht

Schnelltest Fusionskontrolle

Unser „Schnelltest Fusionskontrolle“ hilft bei einer ersten Selbsteinschätzung der Anmeldevoraussetzungen für Zusammenschlüsse.

Finden Sie heraus, ob Ihr Zusammenschluss beim Bundeskartellamt angemeldet werden muss.