Rechtssicherheit für Verlage: Bundesgerichtshof weist Revision des Deutschen Journalisten Verbands (DJV) zurück. Urteil des OLG Celle zur Kündbarkeit gemeinsamer Vergütungsregeln wird damit rechtskräftig
Raue hat in einem wegweisenden Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle (Az. 13 U 25/24) zwei Zeitungsverlage der FUNKE Mediengruppe erfolgreich vertreten. Das Gericht entschied mit Urteil vom 6. März 2025, dass die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für freie Journalistinnen und Journalisten sowohl aus wichtigem Grund als auch ordentlich kündbar sind. Zudem stellte das OLG klar, dass nach einem Austritt aus dem Verlegerverband keine Bindung mehr an die GVR besteht. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Bemerkenswert ist auch, dass das OLG Celle – anders als zuvor das OLG Nürnberg – einen grenzüberschreitenden Markt für journalistische Leistungen annahm und die Frage, ob GVR als Preisabsprachen gegen europäisches Kartellrecht verstoßen könnten, ausdrücklich offenließ.
Das Urteil stärkt die unternehmerische Flexibilität von Medienhäusern in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld und schafft Rechtssicherheit für Verlage, die ihre Vergütungsstrukturen anpassen müssen, um auf veränderte Marktbedingungen und gesetzliche Rahmenbedingungen zu reagieren.
Nun hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 2. Juli 2026 die Revision des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) gegen das Urteil des OLG Celle zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Die Kanzlei Raue berät regelmäßig Medienunternehmen in Fragen des Urheber- und Medienrechts und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Gestaltung von Vergütungsmodellen und der Vertretung in komplexen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
(16. Juli 2026)
