Die Kanzlei Raue hat die Länder Berlin und Brandenburg erfolgreich im Nachprüfungsverfahren zur S‑Bahn-Ausschreibung SBSNS-II beraten. Die Länder hatten gemeinsam die Lieferung von Neufahrzeugen und die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den S-Bahn-Teilnetzen „Nord-Süd“ und „Stadtbahn“ ausgeschrieben.
Das Unternehmen AlstomTransportation Germany GmbH hatte sich in einem Nachprüfungsverfahren dagegen gewandt, dass der Zuschlag wie beabsichtigt einem von Siemens Mobility, Stadler Deutschland und der S-Bahn Berlin GmbH gebildeten Bieterkonsortium erteilt wird. Raue hatte die Bundesländer zuvor gutachterlich dabei unterstützt, über einen möglichen, maßgeblich kartellrechtlich begründeten Ausschluss des Konsortiums vom Vergabeverfahren zu entscheiden. Im anschließenden Verfahren vor der Vergabekammer hat Raue gemeinsam mit der das Vergabeverfahren führenden Kanzlei BBG die Entscheidung der Länder verteidigt, das Bieterkonsortium nicht auszuschließen.
Nachdem die Vergabekammer Berlin den Nachprüfungsantrag bereits am 12. Juni 2026 zurückgewiesen hatte, hat die AlstomTransportation Germany GmbH noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist am 26. Juni 2026 bestätigt, dass sie keine Beschwerde einlegen wird. Damit kann der Zuschlag wie beabsichtigt dem Bieterkonsortium erteilt werden.
Die S-Bahn-Ausschreibung SBSNS-II ist eines der größten und komplexesten Vergabeverfahren im Schienenpersonennahverkehr in Deutschland, da es die Investitionsentscheidung der Länder Berlin und Brandenburg in Fahrzeuge, Werkstätten und Betrieb für zentrale Teile des Berliner S‑Bahn‑Netzes über sehr lange Vertragslaufzeiten hinweg betrifft. Zugleich hat das Verfahren erhebliche verkehrspolitische Bedeutung, weil es ausschlaggebend für die künftige Qualität des Nahverkehrs für Millionen Fahrgäste pro Jahr ist.
(29. Juni 2026)
