Wir blicken zurück auf drei spannende Konferenztage in London: Das Medienrechtsteam von Raue – vertreten durch Prof. Dr. Jan Hegemann, Lisa Schopp, LL.M. und Dr. Aron Heidtke – besuchte die Medienrechtskonferenz des Media Law Ressource Center (MLRC). Die Konferenz fand vom 22. bis 24. September 2024 in der Law Society statt.
Auftakt der Konferenz am Sonntagabend war ein geselliger Empfang bei Bloomberg. Der Londoner Sitz des renommierten Verlagshauses ist nicht nur ein architektonisches Wunderwerk. Auch das Wiedersehen und Kennenlernen von „Media Lawyers“ aus der ganzen Welt ist uns immer wieder ein Vergnügen.
Montag früh ging es weiter mit einem Panel zum Dauerbrenner „Fake News“, die durch den steigenden Einfluss von KI generierten Inhalten weiter an Brisanz gewonnen haben. Das anschließende Panel widmete sich den jüngsten Anti-SLAPP Regulierungen der EU und GB. Eindrücklich erzählte der ehemalige britische Geheimdienstoffizier Christopher Steele von seinen Erfahrungen als SLAPP-Opfer. Nachdem er gegenüber US-Medien erklärte, es habe Verbindungen zwischen Russland und der Wahlkampagne Donald Trumps im Jahr 2016 gegeben, wurden er und sein Unternehmen Orbis von mehreren russischen Geschäftsmännern und Donald Trump weltweit mit zahlreichen weitgehend unbegründeten Klagen überzogen. Nachmittags berichtete Jennifer Robinson, die international bekannte Menschenrechtsanwältin, über ihre Verhandlungen mit der US-Regierung im Namen ihres Mandanten Julian Assange. Robinson stellte zudem ihr neues Buch „How many more women?“ vor, das die systematische Beschränkung der Äußerungsfreiheit von weiblichen Gewaltopfern kritisch beleuchtet. Es folgte eine offene Diskussionsrunde, in der wir die Zulässigkeit einer fiktiven Berichterstattung aus dem Blickwinkel der jeweiligen Rechtssysteme beurteilten. Heraus kam ein bunter Blumenstrauß unterschiedlichster Rechtseinschätzungen, der einmal mehr belegt, wie wichtig die internationale Abstimmung gerade bei grenzüberschreitender Berichterstattung ist. Auch bei der anschließenden Debatte über den Einfluss des englischen Königshauses auf Berichterstattungen über seine Mitglieder wurden die verschiedenen Rechtskonzepte von Meinungsfreiheit und Privatsphärenschutz deutlich. Während etwa die Veröffentlichung von Bildnissen Prinz Harrys beim Sonnenbaden am Strand nach französischem Recht unzulässig ist, stuften die Kolleginnen und Kollegen aus den USA diese ohne Zögern für zulässig ein, solange die Bildnisse von einem öffentlichen Strand stammen. Der Konferenztag endete mit einem festlichen Empfang im Old Bailey, Londons traditionsreichem Kriminalgericht.
Der nächste Konferenztag begann mit einem Paukenschlag: Die renommierten Menschenrechtsanwältinnen Baroness Helena Kennedy of the Shaws KC und Caoilfhionn Gallagher KC berichteten aus ihrer Praxis von der fortdauernden Bedrohung Journalistinnen und Journalisten, die systemkritische Berichterstattungen veröffentlichen. Anschaulich zeigten sie Verteidigungsstrategien jenseits der klassischen Wege auf und riefen uns in Erinnerung, wie fragil der Schutz der freien Presse noch immer ist. Das nächste Panel arbeitete die rechtlichen und wirtschaftlichen Implikationen des Trainings Künstlicher Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Werken aus der Perspektive verschiedener Jurisdiktionen heraus. Besonders erwähnenswert ist insofern der Bericht von Simone Procas, der VP & Assistant General Counsel der New York Times über die Verletzungsklage gegen OpenAI. Nach einem gemeinsamen Mittagessen ging es weiter mit einem „Lunch Talk“ über des von der ehemaligen Gouverneurin Alaskas Sarah Palin gegen die New York Times angestrengten Verfahrens. Gegenstand des Verfahrens war ein Editorial, dass sie zu Unrecht für ein Mass Shooting im Jahr 2011 verantwortlich machte.
In den anschließenden Breakout Sessions konnten wir wählen zwischen der Vertragsgestaltung bei grenzüberschreitenden Dokumentarfilmen, der Regulierung von Internetmedien in der EU, GB und Australien sowie einem Vergleich der Rechtskonzepte der deutschen „Verdachtsberichterstattung“ und der angelsächsischen „Defamation“. Alle drei Sessions stießen auf großen Zuspruch. Die nachfolgende Demonstration des KI-Tools „CaliberAI“, das verleumdende Äußerungen markiert und bewertet, rundete das Programm ab.
Zwischen diese spannenden Panels und Diskussionsrunden gab es reichlich Gelegenheit zum Vernetzen und persönlichen Austausch. Raue ist seit rund 20 Jahren Mitglied der MLRC. Den beständigen Kontakt unter den MLRC Mitgliedern und solchen, die es werden wollen, schätzen wir sehr.
(26. September 2024)