Durch Beschluss vom 29. April 2022 hat die Bundesnetzagentur das Briefporto für die Entgeltperiode 2022 bis 2024 rückwirkend ab 1. Januar 2022 genehmigt und damit einer erneuten Erhöhung der Porti zugestimmt. Die Festlegung des Gewinns der Deutsche Post AG bei der Berechnung dieser Porti beruht auf der Regelung in § 20 Abs. 2 Satz 2 Postgesetz, die durch Gesetz vom 9. März 2021 in das Postgesetz eingefügt wurde. Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber in mehrfacher Hinsicht gegen Unionsrecht verstoßen. Die Genehmigung der Porti 2022 bis 2024 ist daher erneut rechtswidrig. (Raue berichtete)
Aus diesem Grund hat die Wirtschaftskanzlei Raue im Namen von fünf Körperschaften des öffentlichen Rechts, einer Rechtsanwaltskammer, eines großen börsennotierten Unternehmens und zusätzlich im eigenen Namen Klage gegen die Genehmigung der erneuten Überhöhung des Briefportos der Deutschen Post AG durch die Bundesnetzagentur erhoben.
Hierzu berichtete auch Die Welt.
(28. April 2023)