Position
Partner
Dr. Kornelius Kleinlein
Rechtsanwalt seit 1990
Notar seit 1998
Öffentliche E-Mailadresse
kornelius.kleinlein@raue.com
Telefon
+49 30 818 550 302
- Adresse
- Raue Potsdamer Platz 1 10785 Berlin
Eine feste Grösse im Markt JUVE Handbuch 2017/2018
Schwerpunkte
- Entgeltregulierung
- Entgelte marktbeherrschender Anbieter
- Telekommunikation
- Prozessführung
- Verkehrsinfrastruktur
- Gesellschaftsrecht
Referenzen
- Vertretung von Vodafone in einem Grundsatzverfahren vor dem EuGH zum Maßstab der Kostenorientierung im Telekommunikationsrecht
- Vertretung von Vodafone bei zahlreichen Klagen gegen die Genehmigung der Entgelte für die Überlassung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung
- Vertretung von Vodafone bei Klagen gegen die Genehmigung der Entgelte für Carrier-Festverbindungen (Mietleitungen) und Raumlufttechnik im Kollokationsraum
- Vertretung von Vodafone in einem Schadenersatzprozess gegen die Deutsche Telekom wegen der von 1998 bis 2003 bestehenden Preis-Kosten-Schere bei den Entgelten für den Zugang zum Teilnehmeranschluss. Grundlage der Schadensersatzklage war eine Entscheidung der EU-Kommission vom 21. Mai 2003, in der die Kommission festgestellt hat, dass die Deutsche Telekom durch die Preis-Kosten-Schere gegen Art. 82 EG verstoßen hat
- Beratung und Vertretung von Vodafone in zivilgerichtlichen Klageverfahren gegen die Deutsche Telekom auf Entgeltzahlung für die Nutzung von Zusammenschaltungsanschlüssen im Mobilfunknetz und im Festnetz von Vodafone
- Beratung von Toll Collect zur Einführung eines Multi-Channel-Einbuchungssystems für die LKW-Maut
- Beratung der BVG bei der Auseinandersetzung um die Kündigung eines Einnahmenaufteilungsvertrags
- Vertretung zahlreicher in- und ausländischer Mandanten bei der Rückerstattung von Grundstücken im Gebiet der früheren DDR
Rankings
- Empfohlener Anwalt für Telekommunikation, Legal 500 Deutschland 2024
- Gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2025” für Telekommunikationsrecht
- Oft empfohlener Anwalt für Telekommunikation, JUVE Handbuch 2023/2024
- Oft empfohlener Anwalt für Verkehrssektor: Regulierung, JUVE Handbuch 2023/2024
- Gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2024” für Telekommunikationsrecht
- Empfohlener Anwalt für die Beratung im Transportsektor, Legal 500 Deutschland 2023
- Empfohlener Anwalt für Telekommunikation, Legal 500 Deutschland 2023
- Oft empfohlener Anwalt für Verkehrssektor: Regulierung, JUVE Handbuch 2022/2023
- Gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2023” für Telekommunikationsrecht
- Empfohlener Anwalt für Telekommunikation, Legal 500 Deutschland 2022
- Empfohlener Anwalt für die Beratung im Transportsektor, Legal 500 Deutschland 2022
- Gelistet in „Who’s Who Legal: Germany 2022” für Telecoms und Media
- Gelistet in „Who’s Who Legal: Germany 2022” für Data
- Oft empfohlener Anwalt für Verkehrssektor: Regulierung, JUVE Handbuch 2021/2022
- Oft empfohlener Anwalt für Telekommunikation, JUVE Handbuch 2021/2022
- Empfohlener Anwalt für Telekommunikation, Legal 500 Deutschland 2021
- Empfohlener Anwalt für die Beratung im Transportsektor, Legal 500 Deutschland 2021
- „Im Markt renommiert.” JUVE Handbuch 2020/2021
- Oft empfohlener Anwalt für Telekommunikation, JUVE Handbuch 2020/2021
- Oft empfohlener Anwalt für Verkehrssektor: Regulierung, JUVE Handbuch 2020/2021
- Empfohlener Anwalt für Telekommunikation, Legal 500 Deutschland 2020
- „Im Markt renommiert.” JUVE Handbuch 2019/2020
- „Verfügt über viel Regulierungserfahrung .” JUVE Handbuch 2019/2020
- „Äußerst renommierter Partner.” JUVE Handbuch 2018/2019
- „Breite Kompetenz im TK-Bereich, langjährige Erfahrung, bedachtes Auftreten in Verhandlungen.” Wettbewerber, JUVE Handbuch 2018/2019
- „Eine feste Größe im Markt.” JUVE Handbuch 2017/2018
- „Tiefe Expertise.” Wettbewerber, JUVE Handbuch 2017/2018
- Empfohlener Anwalt für Telekommunikation, Legal 500 EMEA 2018
- „Angesehener TK-Spezialist.” JUVE Handbuch 2016/2017
Veröffentlichungen & Vorträge
- Nach dem Post-Urteil: Reparaturmöglichkeiten des Gesetzes, Netzwirtschaften und Recht (N&R) 2021, S. 2ff (mit Schubert und Mengden).
- Richtlinienkonforme Entgeltregulierung bei der geplanten Novellierung des TKG, Netzwirtschaften und Recht (N&R) 2021, S. 41ff.
- Verpflichtung von Betreibern zur Kostendeckung und Preiskontrolle nach Art. 13 der Zugangsrichtlinie und nach §§ 13, 30, 31 TKG, N&R 6/2017, S. 270-280 (mit Schubert).
- Änderung der Grundpreisgestaltung von Wasserpreisen, Anmerkung zum BGH Urteil vom 8.7.2015 – VIII ZR 106/14, NJW 49/2015, S. 3568.
- Die Anfechtung von Entgeltgenehmigungen im Telekommunikations- und im Postgesetz, NJW 20/2015, S. 1413 (mit Schubert).
- Entgeltzahlungsansprüche für die Nutzung von Intra-Bulding-Abschnitten, K&R Heft 11/2014, S. 715 (mit Schubert).
- Kontrolle von Entgelten monopolistischer und marktbeherrschender Anbieter, in: NJW 44/2014, S. 3191-3198 (mit Schubert).
- Entgeltregulierung am Scheideweg – Gesetzlich determinierte Kostenprüfung oder Abwägung von Regulierungszielen? in: Netzwirtschaften und Recht (N&R) 2013, S. 185-193 (mit Schubert).
- Die Auslobung als Möglichkeit zur Ausschaltung der Passing-on-Defence, in: Wirtschaft und Wettbewerb, 4/2012, S. 345 – 354 (mit Schubert).
- Die Berechnung der Abschreibungen bei der Entgeltregulierung im Telekommunikationsrecht, Netzwirtschaften & Recht, 2010, Seite 75 ff.
- Herstellung eines Finanzierungskreislaufs bei der VIFG, Internationales Verkehrswesen, Heft 5/2010.
Aktuelles
Werdegang
- Raue (seit 2010)
- Hogan & Hartson Raue LLP (2005-2010)
- Linklaters LLP (2001-2005)
- Oppenhoff & Rädler (1996-2000)
- Boden Oppenhoff Rasor Raue (1991-1995)
- Raue Braeuer Kuhla (1990)
- US Environmental Protection Agency, Chicago
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Freie Universität Berlin (Dr. iur.)
Sprachen
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