Gericht bejaht Urheberrechtsverletzungen beim Training, im KI-Modell und in den Outputs
Die Kanzlei Raue hat die GEMA erfolgreich im Verfahren gegen den US-amerikanischen Anbieter des KI-Musikgenerators Suno vertreten. Das Landgericht München I hat den Ansprüchen der GEMA auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz überwiegend stattgegeben.
Das Gericht stellte Rechtsverletzungen an sechs geschützten Musikwerken beim Training, durch die Vervielfältigung im KI-Modell und durch die Wiedergabe in den Outputs fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Entscheidung ist die erste europäische Gerichtsentscheidung, die sich mit urheberrechtlich geschützter Musik in generativen KI-Systemen befasst. Sie knüpft an das Urteil des Landgerichts München I im Verfahren der GEMA gegen OpenAI vom 11. November 2025 an. Dort hatte das Gericht entschieden, dass die Memorisierung geschützter Liedtexte in einem KI-Modell eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung sein kann.
Am Verfahren beteiligte Anwältinnen und Anwälte von Raue: Partner Dr. Robert Heine, Partner Dr. Felix Stang, Senior Associate PD Dr. Anna Bernzen, Associate Johannes von Rosen.
Weitere Informationen enthält die Pressemitteilung des Landgerichts München I.
(31. Juli 2026)
