Raue vertritt die GEMA gegen Suno

Raue vertritt die Musikverwertungsgesellschaft GEMA in einem Klageverfahren vor dem Landgericht München I gegen das KI-Unternehmen Suno Inc.

Gegenstand der Klage ist der Vorwurf, dass Suno für seinen Dienst – einen KI-Musikgenerator – urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Repertoire der GEMA (u.a. bekannte Werke wie „Forever Young“, „Atemlos“ und „Daddy Cool“) verwende, ohne dafür eine Lizenz erworben zu haben.

Raue vertritt die GEMA bereits gegen OpenAI in einer der weltweit ersten Klagen einer Verwertungsgesellschaft wegen unlizenzierter Nutzung von geschützten Werken durch einen KI-Anbieter.

(22. Januar 2025)