Raue vertritt die GEMA bei Musterklage gegen KI-Anbieter

Raue vertritt die Musikverwertungsgesellschaft GEMA vor dem Landgericht München bei der weltweit ersten Klage einer Verwertungsgesellschaft wegen unlizenzierter Nutzung von geschützten Werken durch einen KI-Anbieter.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Mit ihrer Klage wendet sich die GEMA dagegen, dass OpenAI durch seinen Chatbot ChatGPT urheberrechtlich geschützte Songtexte wiedergibt, ohne eine entsprechende Erlaubnis eingeholt zu haben. Ein weiterer Gegenstand der Klage sind nicht genehmigte Bearbeitungen (Halluzinationen) sowie Verletzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts der Textdichter.

Raue hat die GEMA in der Angelegenheit umfassend urheberrechtlich beraten und vertritt sie bei der Durchsetzung der Ansprüche ihrer Mitglieder gegen OpenAI.

(14. November 2024)