Raue LLP erwirkt Ordnungsgeld gegen Wikipedia

Raue LLP hat in einem grundlegenden äußerungsrechtlichen Verfahren ein Ordnungsgeld gegen die Wikimedia Foundation erwirkt. Nach dem Ordnungsgeldbeschluss des Landgerichts Berlin vom 11. Dezember 2018 (Az. 27 O 12/17) verletzt die Wikimedia Foundation ein gerichtlich angeordnetes Unterlassungsgebot, wenn sie eine rechtsverletzende Passage bei Wikipedia zwar löscht, diese aber in der sog. „Versionsgeschichte“ eines Wikipedia-Eintrags unverändert abrufbar bleibt. Die Wikimedia Foundation muss über die Entfernung des Beitrags hinaus eine sog. „Versionslöschung“ vornehmen, bei der die rechtsverletzenden Äußerungen vollständig verschwinden. Die unterbliebene vollständige Löschung sei ein grobes Verschulden der Wikimedia Foundation, so das Landgericht Berlin in seinem Beschluss.

Gegenstand des Rechtsstreits, in dem Raue LLP den international renommierten Sprachforscher Prof. Alexander Waibel vertreten hat, war dessen deutschsprachiger Wikipedia-Eintrag. Prof. Waibel ist Professor für Computerwissenschaften am Karlsruher Institut für Technologie (KSZE) in Deutschland und an der Carnegie Mellon University (CMU), Pittsburgh, USA. Zudem ist er Direktor des International Center for Advanced Communication Technologies (InterACT) beider Universitäten. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem auf den Gebieten der Spracherkennung, Sprachverarbeitung und Sprachübersetzung.

Der Eintrag in der Online-Enzyklopädie „Wikipedia“ – nach Angaben der Betreiberin Wikimedia Foundation das größte Lexikon der Welt – enthielt die unzutreffende Behauptung, Prof. Waibel habe im Auftrag von amerikanischen Geheimdiensten, insbesondere für das amerikanische Regierungsprogramm Total Information Awareness, geforscht. Prof. Waibel ist diesen falschen Behauptungen, die erstmals in der ARD-Sendung FAKT verbreitet wurden, mehrfach öffentlich entgegengetreten. Gleichwohl weigerte sich die Wikimedia Foundation zunächst, die falschen Tatsachenbehauptungen aus dem Wikipedia-Eintrag zu entfernen. Nach rechtskräftiger Verurteilung zur Unterlassung der Verbreitung der rechtsverletzenden Äußerungen durch Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. August 2018 (Az. 27 O 12/17) löschte die Wikimedia Foundation zwar den Eintrag, ließ die Äußerungen jedoch in der sog. „Versionsgeschichte“ unverändert stehen. Das Landgericht Berlin hat nun klargestellt, dass diese Praxis rechtswidrig ist.

(20. Dezember 2018)