ndF: Berlin und WDR erreichen mit Raue Erfolg für die Kunstfreiheit

Raue hat für das Filmproduktionsunternehmen ndF: Berlin und den WDR einen Erfolg vor dem Oberlandesgericht Hamburg errungen. Das Oberlandesgericht bestätigte ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2016, wonach der von ndF: Berlin produzierte Spielfilm „Die Auserwählten“ nicht die Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt.

Der Film „Die Auserwählten“ thematisiert den Missbrauchsskandal an der Odenwaldschule. Geklagt hatte ein ehemaliger Schüler, der sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Er war der Auffassung, Vorbild für eine der Hauptfiguren im Film gewesen zu sein und verlangte ein Ausstrahlungsverbot von zentralen Szenen des Films. Das Landgericht Hamburg folgte seiner Auffassung nicht und wies die Klage 2016 ab.

Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte nun das Urteil des Landgerichts mit der Begründung, dass ein Veröffentlichungsverbot nicht gerechtfertigt wäre, da die Persönlichkeitsrechte des Klägers nicht schwerwiegend verletzt worden wären. Die Kunstfreiheit in einem fiktionalen Film sei so gewichtig, dass Veröffentlichungsverbote nur in Ausnahmen und bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen ausgesprochen werden. Beides liege hier nicht vor.

Eine Revision wurde nicht zugelassen.

(15. Oktober 2019)