Raue gewinnt für GASAG beim Kammergericht im Streit um die Berliner Gaskonzession

Raue hat im Streit um die Konzession für das Berliner Gasnetz für die GASAG einen wichtigen Erfolg erstritten. Das Land Berlin will das Berliner Gasnetz verstaatlichen und die Konzession, die derzeit von GASAG gehalten wird, an das landeseigene Unternehmen Berlin Energie vergeben. Bereits 2014 urteilte das Landesgericht Berlin, dass diese Auswahlentscheidung Berlins rechtswidrig ist (mehr dazu im Raue Update „GASAG und NBB setzen sich mit Raue LLP vor dem LG Berlin beim Gaskonzessionsverfahren durch“ und „Streit um Gaskonzession: BGH-Beschluss bestätigt fehlende Parteifähigkeit der Berlin Energie“). Das Kammergericht hat nun die Entscheidung des Landgerichts Berlin am 4. April 2019 bestätigt und die Berufung des Landes Berlin am Schluss der mündlichen Verhandlung zurückgewiesen. Der BGH hatte zuvor in einem Zwischenstreit auch den Streitbeitritt von Berlin Energie mangels Parteifähigkeit zurückgewiesen.

Raue hat die GASAG und die NBB von Anfang an im Bewerbungsverfahren und bei den vorangegangenen Prozessen vor dem Landgericht, Kammergericht und BGH vertreten.

(5. April 2019)