Leistungsschutz­recht für Presseverleger: Schiedsstelle entscheidet

Die Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) hat erstmals zum Presseleistungsschutzrecht entschieden: Das Leistungsschutzrecht ist seit 2013 in Kraft und wird von der VG Media für Presseverleger wahrgenommen. Raue LLP vertritt die VG Media in drei Grundsatzverfahren gegen Google, Yahoo! und Deutsche Telekom AG (T-Online).

Gegenstand ist die Frage, ob die Suchmaschinenbetreiber und Nachrichtenaggregatoren für das Anzeigen von Textausschnitten und Bildern in ihren Suchergebnissen eine Vergütung an die Verlage beziehungsweise die VG Media zahlen müssen. Diese Frage hat die Schiedsstelle nun bejaht, jedoch offen gelassen, welche Vergütung angemessen wäre. Sie hat alle Bedenken an der europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Leistungsschutzrechts zurückgewiesen und den Tarif der VG Media für grundsätzlich anwendbar erklärt. Die Schiedsstelle hat daneben weitere wichtige Fragen zugunsten der VG Media geklärt. So können sich auch Verlage auf das Leistungsschutzrecht berufen, die ihre Presseartikel ohne technische Schutzmaßnahmen gegen Suchmaschinen ins Internet einstellen. Auch der erlaubnisfreie Bereich der „kleinsten Textausschnitte“ wurde mit einer Obergrenze von sieben Wörtern zum Vorteil der Verlage eng definiert. Die Nutzung von Bildern ist vollständig vergütungspflichtig.

Bei den Entscheidungen handelt es sich um Einigungsvorschläge, denen die Parteien widersprechen können.