Workshop am 2. Juni 2017: Urheberrecht des Architekten

Zwar nicht jeder Zweckbau, aber auch nicht nur das Guggenheim Museum: Viele Arbeiten der Architektur genießen urheberrechtlichen Schutz, als gesamtes Bauwerk, manchmal auch nur einzelne Bauelemente, gelegentlich als Ensemble. In der Regel sind jedenfalls die Entwurfszeichnungen geschützt. Generell gilt: Je prägender die persönliche Schöpfung wird, desto notwendiger wird der Schutz des Werks. Bei Architektur sind die urheberrechtlichen Fragen besonders schwierig, weil das Bauwerk (fast immer) zum Gebrauch durch den Eigentümer gebaut wird und bestimmte Funktionen erfüllen soll.

Darf jetzt der Auftraggeber, nachdem der Vertrag  (vielleicht sogar vorzeitig durch Kündigung, keine Weiterbeauftragung bei Stufenvertrag) geendet hat, mit einem anderen Auftragnehmer ohne weiteres – und schrankenlos – den Entwurf fortsetzen? Darf der Käufer zwei Jahre nach Fertigstellung prägende äußere Elemente ändern und die (innere) Erschließungssituation auf den Kopf stellen?

Welches Urheberrecht Architekten haben und welche Vereinbarungen darüber im Architektenvertrag und in den bürointernen Verträgen sinnvoll sind, möchten wir gern mit Ihnen im Workshop diskutieren.

Programm

9:30 – 10:00 Uhr
Check-in und Kaffee

10:00 Uhr
Begrüßung
Dr. Carl-Stephan Schweer

10:10 – 11:00 Uhr
Urheberrecht im Architektenbüro: Basics und Rechtemanagement
Dr. Felix Laurin Stang

11:00 – 11:40 Uhr
Neue Ansätze für die Vertragsgestaltung
Dr. Valentin Todorow

11:40 – 11:50 Uhr
Kaffeepause

11:50 – 12:30 Uhr
Wettbewerb – Städtebau – Prozess
Dr. Carl-Stephan Schweer

ab 12:30 Uhr
Gemeinsames Mittagessen

(24. Mai 2017)