Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte mit Urteil vom 25. April 2023 (Az. 6 A 11191/22) die Klage der Ernsting’s family GmbH & Co. KG gegen die von Raue vertretene Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz wegen der Veranlagung zum Kammerbeitrag abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 27. März 2024 zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und es ist höchstgerichtlich bestätigt, dass die Wirtschaftsplanung der IHK Koblenz zum Jahr 2021 sachgerecht und vertretbar war. Insbesondere steht fest, dass die IHK eine Ausgleichsrücklage zur Kompensation möglicher finanzieller Schwankungen und eine zweckgebundene Rücklage zur Finanzierung einer Stiftungsprofessur bilden durfte.
Die Ernsting’s family GmbH & Co. KG hatte sich gegen ihre Veranlagung zum Kammerbeitrag für das Wirtschaftsjahr 2021 gewehrt. Nachdem die IHK den Widerspruch der Klägerin am 13. Dezember 2021 zurückgewiesen hatte, blieben auch die Anfechtungsklagen vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht erfolglos.
Die Entscheidungen des OVG Koblenz und des Bundesverwaltungsgerichts sind von grundsätzlicher Bedeutung für alle Wirtschafts- und Berufskammern. Zentraler Prüfungsgegenstand in Anfechtungsverfahren gegen Kammerbeiträge ist regelmäßig der jeweilige Wirtschaftsplan der Kammer, der den voraussichtlichen Finanzbedarf zu dem betroffenen Beitragsjahr prognostisch feststellt.
Raue hat die IHK Koblenz umfassend in zweiter und dritter Instanz beraten. Zudem ist Raue langjähriger Berater von zahlreichen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Berufskammern in ganz Deutschland.
(1. August 2024)