Digital Services Act: Kommission bestimmt besonders große Online-Plattformen und Suchmaschinen

Am 25. April 2023 hat die Europäische Kommission nach dem Digital Services Act (DSA) sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen bestimmt. Voraussetzung ist eine durchschnittliche monatliche Zahl von mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU. Dazu zählen Amazon, verschiedene Google-Dienste, LinkedIn, Twitter und als einzige nicht kommerzielle Plattform Wikipedia.  Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Was ist der Digital Services Act und was bezweckt er?

Der DSA ist Ende des Jahres 2022 in Kraft getreten und gilt ab 17. Februar 2024. Die Verordnung bezweckt ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld. Die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten und Desinformation soll eingedämmt werden. Dazu wird auch der Einsatz von Algorithmen reguliert. Der DSA gilt für eine Vielzahl von Diensteanbietern. Anders als unter dem Digital Markets Act sind auch kleine Anbieter erfasst. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Allerdings bestimmen Unterschiede in Größe und Reichweite das konkrete Pflichtenprogramm in einem abgestuften System. Adressaten der Verordnung sind Anbieter digitaler Vermittlungsdienste (z. B. Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, App-Stores, Suchmaschinen) mit einer wesentlichen Verbindung zur EU. Entscheidend dafür ist, ob die Nutzer und nicht die Anbieter der Dienste ihren Niederlassungsort oder Sitz in der EU haben.

Welche allgemeinen Regeln und Pflichten gelten für alle Vermittlungsdienste?

Der DSA führt die Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie fort. Davon profitieren Diensteanbieter, die Inhalte ohne eigene Auswahl oder Prüfung übermitteln. Eine allgemeine Nachforschungspflicht zur Identifizierung rechtswidriger Inhalte wird nicht geregelt. Alle Diensteanbieter müssen Kontaktstellen zur Kommunikation mit Behörden und Nutzern sowie einen gesetzlichen Vertreter benennen. Angaben zur Moderation von Inhalten müssen sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in regelmäßigen Transparenzberichten finden.

Welche speziellen Vorgaben macht der DSA?

In einem dreifach gestuften System enthält der DSA weitere Verpflichtungen für Anbieter von Hosting-Diensten, Online-Plattformen und sehr großen Plattformen bzw. sehr großen Suchmaschinen, die sich jeweils addieren und ergänzen.

  • Anbieter von Hosting-Diensten müssen Melde- und Abhilfeverfahren schaffen, über die Nutzer rechtswidrige Inhalte melden können. Begründen Informationen einen Verdacht auf bestimmte Straftaten, sind die Anbieter verpflichtet, die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.
  • Für Online-Plattformen erweitert sich dieser Pflichtenkatalog um ein umfangreicheres internes Beschwerdemanagement- und Streitbelegungssystem. Außerdem sind sie an weitergehende Transparenzpflichten sowie an das Verbot von Dark Patterns und anderer manipulativer Praktiken gebunden.
  • Sehr große Plattformen und Suchmaschinen treffen aufgrund ihrer öffentlichen Bedeutung die weitreichendsten Pflichten. Sie müssen zusätzlich regelmäßig eine interne Risikobewertung bezüglich der Verbreitung rechtswidriger Inhalte über ihre Dienste und nachteilige Auswirkungen auf Grundrechte oder öffentliche Interessen vornehmen. Hinzu kommen spezielle Compliance-Pflichten und ein Krisenreaktionsmechanismus.

Wer kontrolliert die Einhaltung des DSA und was droht bei Verstößen?

Für die Aufsicht über die Regeln des DSA benennen die Mitgliedsstaaten eine zuständige Behörde als Koordinator für Digitale Dienste. Diesen steht das Europäische Gremium für digitale Dienste beratend zur Seite. Einzig für die Aufsicht über sehr großen Plattformen und Suchmaschinen ist die Kommission zuständig. Bis zur vollständigen Geltung des DSA ab dem 17. Februar 2024 haben die betroffenen Dienste Zeit, ihre Strukturen an die Vorgaben des DSA anzupassen. Danach haben die Aufsichtsstellen die Möglichkeit, die Nichteinhaltung anzumahnen und zu sanktionieren. Dafür habe sie Befugnisse zum Zugang und zur Einholung von Informationen und zu Untersuchungen. Verstöße gegen die Pflichten unter dem DSA können mit Geldbußen von bis zu 6% des weltweiten Vorjahresumsatzes geahndet werden.

(26. April 2023)