Geltung ab Mai: Das bringt der Digital Markets Act für Plattformbetreiber

Ab dem 2. Mai 2023 gelten mit dem Digital Markets Act (DMA) neue Regeln für Anbieter zentraler Plattformdienste. Die Verordnung soll die Marktmacht großer Online-Plattformen begrenzen. Der DMA ergänzt das kartellrechtliche Regelwerk und soll die Marktmacht von marktbeherrschenden Digitalunternehmen beschränken. Gemeinsam mit dem Digital Services Act (DSA) bildet der DMA ein Paket zur Regulierung digitaler Dienste im EU-Binnenmarkt.

Welche Digitalplattformen nimmt der DMA ins Visier?

Der DMA richtet sich an Betreiber zentraler Plattformen mit der Stellung eines sog. Gatekeepers. Der DMA nennt dafür drei Voraussetzungen: Gatekeeper ist, wer erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt hat, dessen Plattformdienst gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern dient und über eine gefestigte und dauerhafte Marktposition verfügt. Die Schwelle zum Status als Gatekeeper überschreitet laut DMA, wer in den vergangenen drei Jahren einen Jahresumsatz von 7,5 Mrd. Euro und 45 Millionen End- sowie 10.000 gewerbliche Nutzer in der EU hat. Der DMA adressiert vor allem die GAMMA-Unternehmen (Google, Apple, Meta, Microsoft, Amazon). Über die Einordnung entscheidet die Europäische Kommission. Liegen die Voraussetzungen für den Status vor, benennt die Kommission das Unternehmen und überprüft dies alle drei Jahre.

Wozu sind Gatekeeper nach dem DMA verpflichtet?

Der DMA enthält insgesamt 21 Verhaltenspflichten für Gatekeeper. Der strukturelle Wettbewerbsvorteil durch das Betreiben eines zentralen Plattformdienstes soll so aufgeweicht werden. Gatekeeper dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten, die sie über verschiedene Dienste erhoben haben, nicht zusammenführen und weiterverwenden. Eigenangebote dürfen sie gegenüber vergleichbaren Drittangeboten nicht bevorzugt im Ranking darstellen. Gewerblichen Nutzern muss es ein Gatekeeper ermöglichen, seine Plattformdienste zu Werbezwecken oder nutzen und ihnen relevante Daten zur Verfügung stellen. Endnutzer müssen in der Lage sein, Software-Anwendungen auf ihren Geräten zu löschen. Gatekeeper müssen zudem das anbieterübergreifende Zusammenwirken verschiedener Kommunikationsdienste ermöglichen (Interoperabilität). Nachrichten und Dateien sollen so über verschiedene Messenger hinweg verschickt werden können.

Welche Folgen ergeben sich für Compliance-Prozesse?

Wird ein Unternehmen als Gatekeeper benannt, muss es seine Prozesse in Einklang mit den vielfältigen Verhaltenspflichten der DMA bringen und dies nachweisen. Außerdem muss eine Compliance-Instanz geschaffen werden, die mit mehreren Compliance-Beauftragten und wirksamen Befugnissen und Ressourcen ausgestattet wird. Innerhalb von sechs Monaten nach der Benennung muss der Kommission einen Bericht über die ergriffenen Compliance-Maßnahmen vorgelegt werden. Zusammenschlüsse im Bereich zentraler Plattformdienste muss ein Gatekeeper der Kommission anzeigen, auch wenn eine Fusionskontrolle nach kartellrechtlichen Vorschriften nicht greift.

Welche Sanktionen drohen Gatekeepern bei Verstößen?

Die Europäische Kommission überwacht die Einhaltung des DMA. Die Kommission kann Marktuntersuchungen einleiten, Auskünfte verlangen, Nachprüfungen anstellen und die Gatekeeper zur Aufbewahrung relevanter Dokumente verpflichten. Bei Pflichtverstößen drohen Geldbußen und Zwangsgelder zwischen 1 bis 25 % des Jahresumsatzes.

(4. Mai 2023)