Die Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts (Update)

Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 23. Juni 2020 das Bundeskartellamt darin bestätigt, dass Facebook den deutschen Markt für soziale Netzwerke beherrsche.

Diese marktbeherrschende Stellung nutze Facebook auch missbräuchlich aus. Allerdings nicht, worauf sich das Bundeskartellamt in seiner Entscheidung aus dem letzten Jahr gestützt hatte, durch Verarbeitung der Nutzerdaten unter Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Missbräuchlich sei vielmehr, dass den Nutzern keine Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Umfangs der Datenverarbeitung verbleibe. Konkret hätten die Nutzer wählen können müssen zwischen einer intensiven Personalisierung der Dienste (unter Nutzung von Daten, die auch außerhalb des sozialen Netzwerks gewonnen werden) und einer Personalisierung, die allein auf Daten beruht, die sich aus der Nutzung des sozialen Netzwerkes ergeben.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor; die Pressemeldung des Bundesgerichtshofs kann hier abgerufen werden.

Zum Hintergrund: Gegen die Ausgangsverfügung des Bundeskartellamts (Beschluss vom 6. Februar 2019) hatte Facebook Beschwerde eingelegt. Außerdem hatte Facebook beim Beschwerdegericht beantragt, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde anzuordnen. Dem hatte das OLG Düsseldorf wegen ernsthafter Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Verfügung entsprochen (Beschluss vom 26.08.2019, Kart 1/19 (V)). Der aktuelle Beschluss des Bundesgerichtshofs geht zurück auf die Beschwerde des Bundeskartellamts gegen diese Anordnung. In der Hauptsache wird das OLG Düsseldorf noch entscheiden müssen.

Dr. Michael K. Bergmann hatte am 25. Juni 2019 im Rahmen der Arbeitssitzung der Studienvereinigung Kartellrecht in Düsseldorf zum Thema: „Die Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts“ referiert. Seine Präsentation kann über die Webseite der Studienvereinigung heruntergeladen werden. Eine Besprechung des Beschlusses des OLG Düsseldorf sowie der Kernfragen der Kartellamtsentscheidung von ihm und Dr. Johannes Modest finden Sie in der NZKart (Neue Zeitschrift für Kartellrecht, Heft 10/2019, S. 531 ff.).

(23. Oktober 2019; Update vom 26. Juni 2020)