Kammergericht Berlin: Umbau der St. Hedwigs -Kathedrale verstößt nicht gegen Urheberrecht

Raue hat das Erzbistum Berlin auch im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht (KG) Berlin erfolgreich gegen den Vorwurf der urheberrechtlich unzulässigen Umgestaltung der St. Hedwigs-Kathedrale am Bebelplatz im Berliner Ortsteil Mitte vertreten. Bereits im erstinstanzlichen Verfahren hatte das Erzbistum Berlin mit Raue obsiegt.

Das Erzbistum Berlin gestaltet den Innenraum seiner Zentralkirche St. Hedwig aus liturgischen Gründen und aus Anlass der dringend anstehenden Sanierung des Innenraums vollständig neu. Die Umgestaltung erfolgt auf der Grundlage des Entwurfs des ersten Preisträgers des offenen Architektur-Wettbewerbs, Architekten Sichau & Walter, Fulda mit dem Künstler Leo Zogmayer, Wien. Gegen den Umbau hatten sechs Kläger – Nachfahren und Erben des Architekten Hans Schwippert und weiterer am Innenraum beteiligter Künstler – geklagt. Die Kläger argumentierten, der geplante Umbau würde das Gesamtwerk der Künstler grob entstellen und deren Urheberrecht verletzen. Bereits im Juli 2020 hatte das Landgericht Berlin die Klage abgewiesen (siehe auch Tagesspiegel vom 14.07.2020). Die Kläger gingen in Berufung.

In einem sorgfältig begründeten 15-seitigen Hinweisbeschluss hatte der 24. Zivilsenat des Kammergerichts Anfang November angekündigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil die Mitglieder des Senats den Umbau für urheberrechtlich unbedenklich halten. Das Interesse des Erzbistums Berlin an der Umgestaltung des Kircheninnenraums überwiege das Interesse der Rechtsnachfolger der an der Innenraumgestaltung mitwirkenden Urheber an deren Erhalt. Ins Gewicht fallen dabei laut Kammergericht insbesondere die „in nachvollziehbarer und plausibler Weise“ begründeten liturgischen Gründe für die Umgestaltung, unter anderem etwa die Schließung der Öffnung zur Unterkirche vor dem Altar. „Die Defizite der bisherigen Innenraumgestaltung für den gottesdienstlichen Gebrauch der Kirche wiegen schwer“, so das Kammergericht.

Auf den Hinweisbeschluss des Kammergerichts haben die Kläger die Berufung nunmehr zurückgenommen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig. Der Umbau des Innenraums der St. Hedwigs-Kathedrale kann wie geplant fortgesetzt werden.

Raue hat das Erzbistum Berlin umfassend urheberrechtlich beraten und vor Gericht in der ersten Instanz vor dem Landgericht Berlin sowie im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht vertreten.

(17. Dezember 2021)