Contergan-Skandal in neuem Licht – Raue LLP erwirkt Erfolg für Contergan­geschädigten

50 Jahre nach Eröffnung des Contergan-Strafverfahrens hat das OLG Köln Kritik an Verflechtungen zwischen dem Conterganhersteller Grünenthal und der Conterganstiftung des Bundes bestätigt. Raue LLP hat in dem äußerungsrechtlichen Verfahren den Contergangeschädigten Andreas Meyer vertreten.

Contergan wurde Ende der 1950er-Jahre als Beruhigungs- und Schlafmittel für Schwangere vertrieben. Es führte bei Neugeborenen zu schweren Fehlbildungen. Die Conterganstiftung zahlt Betroffenen als Entschädigung monatliche Renten aus. Über die Anerkennung als Conterganopfer sowie die Höhe der Rente entscheidet eine bei der Conterganstiftung eingerichtete medizinische Kommission.

Andreas Meyer ist Vorsitzender des Bundes der Contergangeschädigten und Grünenthalopfer e.V. und Mitglied des Stiftungsrates der Conterganstiftung für behinderte Menschen. Meyer wurde als Sachverständiger vor einem Bundestagsausschuss zur Situation Contergangeschädigter gehört. Er erklärte dort, Grünenthal habe über 30 Jahre lang auf medizinische Akten Betroffener geschaut. Außerdem habe Grünenthal über 30 Jahre lang Gutachter der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung bezahlt. Der Beklagte, ein früherer Stiftungsvorstand, bezeichnete die Äußerungen Meyers gegenüber den Abgeordneten des Ausschusses als unwahr. Die Firma Grünenthal habe zu keiner Zeit Zugang zu medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die medizinischen Gutachter seien stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden. Dagegen klagte Meyer. LG und OLG Köln gaben ihm Recht und untersagten die Behauptungen des Beklagten.

Meyer kritisierte zu Recht: Vorsitzender der medizinischen Kommission der Conterganstiftung war jahrzehntelang der damalige Syndikusanwalt Grünenthals. Dem Kommissionsvorsitzenden werden die medizinischen Akten vorgelegt. Grünenthal leistete außerdem jahrzehntelang Zahlungen für die medizinischen Gutachter der Conterganstiftung. Für die Betroffenen ist die Verflechtung ihres Schädigers Grünenthal mit der für sie verantwortlichen Stiftung ein Skandal.

Das Urteil des OLG Köln ist rechtskräftig und im Volltext online abrufbar.

Ein Bericht über dieses Urteil ist bei Beck.de zu finden.

(1. Juni 2018)