Raue gewinnt Verfassungsbeschwerde im Familienrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat einer von Raue erhobenen Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Volljährigenadoption stattgegeben (Beschluss vom 16. April 2025, 1 BvR 76/24).

Gegenstand des Ausgangsverfahrens vor dem Familiengericht war die Adoption eines volljährigen, entfernt verwandten Großneffen durch den leiblichen Vater der Raue-Mandantin. Die Adoption diente vorrangig steuerlichen Vorteilen und der Umgehung von Ansprüchen der leiblichen Kinder. Das Amtsgericht Kiel sprach die Adoption aus, ohne den leiblichen Kindern ausreichend rechtliches Gehör zu gewähren und missachtete zudem offensichtlich einschlägige Vorschriften des Adoptionsrechts.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts legte Raue für die leibliche Tochter Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung fest, dass die Entscheidung des Amtsgerichts „unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar“ war und somit gegen das Willkürverbot sowie das Grundrecht der Beschwerdeführerin aus Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

Das Bundesverfassungsgericht hob die Rechtskraft des Adoptionsbeschlusses auf und verwies das Verfahren an das Amtsgericht zurück. Das Amtsgericht kündigte bereits die angestrebte Aufhebung des Adoptionsbeschlusses an.

Raue hat die Mandantin von Beginn des Verfahrens an begleitet und auch im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich vertreten.

(7. Oktober 2025)