Raue vertritt gleichgeschlechtli­che Eltern in einem Grundsatzverfahren

Raue vertritt die Eheleute Dr. Gesa C. Teichert-Akkermann und Verena Akkermann im familiengerichtlichen Verfahren zur Eltern-Kind-Zuordnung.

Frau Dr. Teichert-Akkermann hat im Februar 2020 ihre Tochter Paula zur Welt gebracht. Ihre Ehefrau hatte bereits vorgeburtlich die Mit-Mutterschaft für das Kind anerkannt.

Gleichwohl hat das Kind bislang nur eine Mutter. Frau Akkermann kann weder als Ehefrau der Mutter noch durch ihre Anerkennungserklärung der zweite rechtliche Elternteil von Paula werden. Sie müsste Paula adoptieren und würde dabei wie eine fremde Person vom Jugendamt auf erzieherische, finanzielle und gesundheitliche Eignung überprüft werden.

Der Fall wirft grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf. Kinder, die in gleichgeschlechtliche Ehen hineingeboren werden, haben weniger Rechte und Sicherheiten im Vergleich zu Kindern, die in heterosexuelle Ehen hineingeboren werden. Letztere haben von Geburt an zwei Eltern. Der Ehemann der Mutter wird auch dann der rechtliche Vater des Kindes, wenn von Beginn an feststeht, dass er biologisch mit dem Kind nicht verwandt ist (z.B. bei Samenspende eines Dritten).

Raue vertritt die Familie dabei, dass die Ehefrau der Mutter als Mit-Mutter in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wird. In Kooperation mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sind die Eheleute entschlossen, dazu wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.

(12. März 2020)