Die EU-Datenschutzgrundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Das Regelwerk enthält zahlreiche Neuregelungen im Bereich des Datenschutzes. Verstöße gegen Datenschutzvorschriften können schwerwiegende Sanktionen nach sich ziehen. Insbesondere für Gesundheitsdienstleister besteht insoweit aktueller Handlungsbedarf.
In unserem Workshop am 24. Januar 2018 möchten wir Ihnen die Grundzüge der Datenschutzgrundverordnung, die darin enthaltenen Neuregelungen sowie die notwendigen Anpassungsmaßnahmen erläutern. Dabei gehen wir auf die für den Umgang mit Gesundheitsdaten geltenden Besonderheiten ein.
Programm:
09:00 – 09:30 Uhr
Check-in und Kaffee
09:30 – 09:45 Uhr
Begrüßung
Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Raue LLP
09:45 – 11:15 Uhr
Einführung in die Datenschutzgrundverordnung – Wesentliche Neuregelungen und Handlungsdarf
(Grundsätze des Datenschutzrechts, Verfahrensverzeichnis, Datenschutzkonzept, Datenschutz-Folgenabschätzung, Datenschutz im Internet, Meldepflichten bei Datenpannen, Haftungsrisiken)
Dr. Jan Sorge, Raue LLP
11:15 – 11:45 Uhr
Kaffeepause
11:45 – 13:15 Uhr
Besonderheiten im Umgang mit Gesundheitsdaten
(Begriff Gesundheitsdaten, Anpassungsbedarf bei Aufnahmedokumenten, Forschungsprivileg, Datenlöschung, Datenschutzbeauftragter, arbeitsrechtliche Umsetzung der neuen Anforderungen)
Dr. Maren Bedau, Dr. Jörg Adam, Prof. Dr. Sascha Herms, Raue LLP
13:15 – 13:45 Uhr
Abschlussdiskussion
13:45 Uhr
Gemeinsames Mittagessen
Bei Interesse können Sie sich hier für den Workshop registrieren. Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos.
(14. Dezember 2017)
