Mit Unterstützung durch Raue hat der gemeinnützig christliche Klinikverbund Agaplesion mit der Agaplesion Frankfurter Diakonie Kliniken gGmbH vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht eine Unterlassungsklage gegen die Stadt Frankfurt am Main erhoben. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob der Finanzausgleich der Stadt zur Deckung des Defizits des kommunalen varisano Klinikums Frankfurt Höchst rechtens ist.
Die Stadt hatte in den Jahren 2022 und 2023 mit Zahlungen von mehr als 47 Millionen Euro das Defizit des Klinikums Höchst ausgeglichen, während anderen Krankenhäusern in Frankfurt derartige Zahlungen verwehrt bleiben.
Die Mehrheit der Krankenhäuser in Deutschland steht aufgrund von Inflation, tarifbedingter Personalkostensteigerungen und der Unterfinanzierung durch Bund und Länder unter hohem wirtschaftlichen Druck. Bisher aber erhalten nur kommunale Krankenhäuser Millionenbeträge aus Steuermitteln als Finanzausgleich. Anders als andere Kliniken, können die kommunalen Krankenhäuser so massive Defizite ausgleichen. Deutlich leichter können sie große Investitionen tätigen und mehr Mittel für Personal aufwenden. Diese Finanzierungspraxis verzerrt den Wettbewerb und verletzt die Grundrechte der konkurrierenden Kliniken, das Krankenhausfinanzierungsrecht, das EU-Beihilferecht sowie das Haushaltsrecht.
Dr. Maren Bedau, Fachanwältin für Medizinrecht bei Raue und Expertin für Krankenhausplanungs- und Krankenhausfinanzierungsrecht erklärt dazu: „Für alle Krankenhäuser in Deutschland gelten dieselben Finanzierungsregeln. Es ist Sache der Bundesländer, die Investitionen in Krankenhäusern zu finanzieren. Die Stadt Frankfurt als kommunaler Eigentümer von varisano gewährt aber ihrem ‚eigenen‘ Klinikkonzern zusätzliche Haushaltsmittel, welche die übrigen Krankenhäuser im Umkreis nicht erhalten, obwohl planungsrechtlich alle Häuser über einen sog. Versorgungsauftrag verfügen. Diese Ausgleichszahlungen sind mit dem gesetzlich vorgesehenen Finanzierungssystem der Plankrankenhäuser unvereinbar und stellen eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der freigemeinnützigen und privaten Träger dar. Außerdem verstößt die selektive Sonderfinanzierung zugunsten von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft gegen EU-Beihilfenrecht.“
Raue berät Agaplesion umfassend zum öffentlichen Wirtschaftsrecht, zum Krankenhausfinanzierungsrecht, zum Beihilferecht und zu haushaltsrechtlichen Fragestellungen und vertritt die Agaplesion Frankfurter Diakonie Kliniken gGmbH vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
Über Agaplesion
Die Agaplesion gemeinnützige Aktiengesellschaft wurde 2002 in Frankfurt am Main von christlichen Unternehmen gegründet, um vorwiegend christliche Gesundheitseinrichtungen in einer anspruchsvollen Wirtschafts- und Wettbewerbssituation zu stärken. Zu Agaplesion gehören bundesweit mehr als 100 Einrichtungen, darunter 22 Krankenhausstandorte mit 6.443 Betten, 39 Wohn- und Pflegeeinrichtungen mit 3.524 Pflegeplätzen, fünf Hospize, 34 Medizinische Versorgungszentren, sieben Ambulante Pflegedienste und eine Fortbildungsakademie. 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für eine patient:innenorientierte Medizin und Pflege nach anerkannten Qualitätsstandards.
(26. März 2024)