Raue LLP erfolgreich gegen Wikipedia

Raue LLP hat den international renommierten Sprachforscher Prof. Alexander Waibel erfolgreich in einer Auseinandersetzung gegen die Wikimedia Foundation vor dem Landgericht Berlin vertreten (Az. 27 O 12/17). Gegenstand des Rechtsstreits war der deutschsprachige Wikipedia-Eintrag über Prof. Waibel, der falsche Behauptungen über ihn enthielt.

Das Landgericht Berlin hat in seinem richtungsweisenden und inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 28. August 2018 festgestellt, dass die Wikimedia Foundation als mittelbare Störerin für den rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte auf Unterlassung haftet. Zum Beleg von Tatsachenbehauptungen reicht es nicht aus, wenn in einem Wikipedia-Eintrag lediglich auf Fernsehsendungen oder Presseartikel verwiesen wird, in denen die Behauptungen erstmals aufgestellt oder weiter verbreitet wurden. Maßgeblich für die Einstufung einer Quelle als zuverlässig seien nicht die Nutzer-Richtlinien von Wikipedia – so das Landgericht Berlin in der mündlichen Verhandlung – sondern die von der Rechtsprechung aufgestellten Regeln, wonach nur Meldungen von privilegierten Quellen, wie etwa behördliche Mitteilungen oder anerkannten Presseagenturen, als Beleg einer Behauptung dienen können. Insbesondere wenn der Betroffene eine Behauptung bestritten hat, darf diese bei Wikipedia nicht mehr als feststehende Tatsache dargestellt werden. Dass die Wikimedia Foundation die Inhalte als Betreiberin der Plattform nicht selbst erstellt und daher auch nicht feststellen kann, ob die Autoren ihrer Sorgfaltspflicht bei der Recherche nachgekommen sind, geht – so das Landgericht Berlin – aufgrund der von ihr gewählten Struktur einer freien Enzyklopädie zu ihren Lasten. Sobald die Wikimedia Foundation Kenntnis von einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten erlangt, ist sie als Host-Provider verpflichtet, derartige Verletzungen künftig zu verhindern.

Der Kläger des Verfahrens, Prof. Waibel, ist Professor für Computerwissenschaften am Karlsruher Institut für Technologie (KSZE) in Deutschland und an der Carnegie Mellon University (CMU), Pittsburgh, USA. Zudem ist er Direktor des International Center for Advanced Communication Technologies (InterACT) beider Universitäten. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem auf den Gebieten der Spracherkennung, Sprachverarbeitung und Sprachübersetzung.

Der Eintrag in der Online-Enzyklopädie „Wikipedia“ – nach Angaben der Betreiberin Wikimedia Foundation das größte Lexikon der Welt – enthielt die unzutreffende Behauptung, Prof. Waibel habe im Auftrag von amerikanischen Geheimdiensten, insbesondere für das amerikanische Regierungsprogramm Total Information Awareness, geforscht. Prof. Waibel ist diesen falschen Behauptungen, die erstmals in der ARD-Sendung FAKT verbreitet wurden, mehrfach öffentlich entgegengetreten. Gleichwohl weigerte sich die Wikimedia Foundation, die falschen Tatsachenbehauptungen aus dem Wikipedia-Eintrag zu entfernen.

(31. Oktober 2018)