Die Kanzlei Raue hat den Berliner Künstler Götz Valien auch in der Berufungsinstanz erfolgreich vertreten. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Valien Miturheber der berühmten Paris-Bar-Bilder ist, die bislang ausschließlich dem 1997 verstorbenen Künstler Martin Kippenberger zugeschrieben wurden.
Das OLG München bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I und gab der Klage von Valien vollumfänglich statt. Künftig muss Götz Valien bei sämtlichen Verwertungshandlungen der Werke neben Martin Kippenberger als Urheber genannt werden.
Raue hatte im Jahr 2022 im Namen von Valien Klage gegen den Estate Martin Kippenberger erhoben, der den urheberrechtlichen Nachlass Kippenbergers verwaltet und das Werkverzeichnis des Künstlers herausgibt. Der Estate hatte sich geweigert, Valien als Miturheber anzuerkennen und entsprechend zu benennen.
Felix Stang, Partner bei Raue und Prozessvertreter von Götz Valien, sagt zur Entscheidung:
„Das Urteil stärkt die Stellung von Miturheberinnen und Miturhebern, die bei der gemeinschaftlichen Schaffung von Kunstwerken eigene schöpferische Entscheidungen treffen und damit urheberrechtlich geschützte Leistungen erbringen. Was in anderen Kreativbereichen wie in Film, Musik oder Architektur längst üblich ist, sollte nun auch in der Kunstwelt zur Praxis werden: die namentliche Nennung aller Kreativen, die durch eigene schöpferische Beiträge zum Werk und dessen Erfolg beitragen.“
Hintergrund
Die Bilder „Paris Bar (Version 1)“ und „Paris Bar (Version 2)“ sind weltweit als Werke von Martin Kippenberger bekannt geworden und erzielten bei Auktionen Millionenbeträge. Sie zeigen die Innenansicht des legendären Berliner Restaurants „Paris Bar“, das bis heute als Treffpunkt der Kunst- und Filmszene gilt.
Nachdem Kippenberger 1991 nicht zur Ausstellung „Metropolis“ im Berliner Martin-Gropius-Bau eingeladen worden war, organisierte er in der Paris Bar eine eigene Schau mit Werken ebenfalls nicht eingeladener Künstler. Zur Umsetzung ließ Kippenberger die auf einem Foto festgehaltene Ausstellungssituation in der Paris Bar von der Berliner Kinoplakatmalerei Werner-Werbung auf eine großformatige Leinwand übertragen.
Götz Valien fertigte die Gemälde in den Jahren 1992 und 1993 eigenständig im Auftrag von Werner-Werbung und den Besitzern der Paris Bar und signierte sie. Dass der ursprüngliche Auftrag auf Martin Kippenberger zurückging, erfuhr Valien erst 17 Jahre später – als „Paris Bar (Version 1)“ bei Christie’s für 2.281.250 britische Pfund versteigert wurde und international Aufsehen erregte.
Zur Entscheidung
Das OLG München wendet in seinem Urteil die vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätze zum urheberrechtlichen Werkbegriff an. Es stellt fest, dass die Paris-Bar-Bilder die individuelle Handschrift von Götz Valien tragen und seine freien schöpferischen Entscheidungen widerspiegeln. Valien habe bei der Ausführung über einen hinreichend großen Gestaltungsspielraum verfügt und diesen für eine eigenschöpferische Leistung genutzt. Zu den prägenden Merkmalen zählen insbesondere seine Pinselführung, die Wahl von Perspektive, Farben, Kontrasten und Details sowie die licht- und schattentechnische Gestaltung der Gemälde.
(18. Dezember 2025)
