Karlsruhe erklärt „Berliner Mietendeckel“ für nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnraumwesen in Berlin, den sogenannten „Berliner Mietendeckel“, mit heute veröffentlichtem Beschluss wegen Verstoß gegen das Grundgesetz für nichtig erklärt (Pressemitteilung Nr. 28/2021 vom 15. April 2021). Dem Land Berlin fehle es für ein solches Gesetz an der nötigen Gesetzgebungskompetenz.

Mit dem „Berliner Mietendeckel“ waren im Februar 2020 unterschiedliche Regelungen in Kraft getreten, um den Anstieg der Wohnraummieten in der Hauptstadt einzudämmen. Konkret ging es dabei um ungebundenen Wohnraum, der nicht als Teil des sozialen Wohnungsbaus errichtet wurde und daher auf dem freien Wohnungsmarkt gehandelt wird.

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts fallen solche Regelungen zur Miethöhe von ungebundenem Wohnraum als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind zur Gesetzgebung in diesem Fall nur befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat. Mit den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Mietpreisrecht habe der Bundesgesetzgeber aber gerade eine abschließende Regelung getroffen. Für strengere landesrechtliche Regelungen auf diesem Gebiet sei daher kein Raum mehr.

Das Gesetz betrifft rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin, deren Mieten zunächst eingefroren und in einem zweiten Schritt teilweise abgesenkt werden konnten. Bislang offen ist, ob Mieterinnen und Mieter aufgrund der Entscheidung etwa zu Nachzahlungen verpflichtet sind.

(15. April 2021)