Schnelltest zum Preishöhenmissbrauch nach der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse

Mit den Bremsen für Strom-, Gas- und Wärmepreise hat der Gesetzgeber auch ein Missbrauchsverbot für Energiepreise eingeführt. Dieses setzt der Preisstellung durch Energieversorgungsunternehmen neue Grenzen und verlangt eine Rechtfertigung für Preisanhebungen. Die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit dem Grundgesetz ist zwar noch nicht geklärt. Dennoch könnten Energieversorgungsunternehmen schon heute Ziel kartellbehördlicher Ermittlungen werden.

Um eine erste Einschätzung vorzunehmen, ob Ihrem Unternehmen Durchsuchungen wegen missbräuchlicher Tarife drohen, können Sie unseren Schnelltest zum Preishöhenmissbrauch nach der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse nutzen. Finden Sie durch die Beantwortung weniger Fragen heraus, ob Anlass besteht, dass sich Ihr Unternehmen auf mögliche Durchsuchungen des Bundeskartellamts einrichtet.

(25. April 2023)