BVerwG: Journalist darf Guttenberg-Unterlagen einsehen

Die Bundestagsverwaltung muss einem Journalisten der Tageszeitung „Die Welt“ Einsicht in Gutachten und Ausarbeitungen der wissenschaftlichen Dienste gewähren, die der frühere Bundesminister und Bundestagsabgeordnete Karl-Theodor zu Guttenberg angefordert und für seine Dissertation verwendet hatte. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin in zweiter Instanz die Klage abgewiesen hatte. (Aktenzeichen: Bundesverwaltungsgericht BVerwG 7 C 1.14 – Urteil vom 25. Juni 2015, Verwaltungsgericht VG Berlin 2 K 185.11 – Urteil vom 14. September 2012).

Der von Raue LLP vertretene Journalist der „Welt“ hatte im Zusammenhang mit dem Plagiats-Vorwurf gegen Karl-Theodor zu Guttenberg Zugang zu acht Dokumenten des Wissenschaftlichen Diensts und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestags beantragt. Die Verwaltung des Deutschen Bundestags verweigerte jedoch die Akteneinsicht. Nach ihrer Auffassung war das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Journalisten einen Informationsanspruch gegenüber Behörden gewährt, nicht auf diese Bereiche der Bundestagsverwaltung anwendbar.

Das BVerwG hat sich dem nicht angeschlossen. Der Deutsche Bundestag sei, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde. Er nehme in dieser Hinsicht Verwaltungsaufgaben wahr. An dieser rechtlichen Einordnung ändere sich nichts dadurch, dass die Abgeordneten diese Unterlagen für ihre parlamentarischen Tätigkeiten nutzen.