HVD Berlin-Brandenburg wird im Land Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Landesregierung Brandenburg hat am 3. Juli 2019 dem Humanistischen Verband Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg (HVD) die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Im Land Berlin verfügt der HVD bereits seit 2017 über die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Raue vertrat in beiden Antragsverfahren den HVD.

Als seit mehreren Jahrzehnten weltanschaulich und gemeinnützig tätiger Verein mit mehr als 13.000 Mitgliedern in Berlin und Brandenburg bietet der Verband die für die Verleihung notwendige Gewähr seines dauerhaften Bestandes. Der Körperschaftsstatus garantiert die allgemeine Rechtsfähigkeit des Verbandes und verleiht bestimmte Rechte, etwa die öffentlich-rechtliche Dienstherrenfähigkeit sowie die Befugnis, selbst neue rechtsfähige Anstalten, Stiftungen oder Körperschaften als öffentlich-rechtliche Untergliederungen einzurichten.

Die Tätigkeit der Körperschaft knüpft an humanistische Traditionen der Europäischen Aufklärung, des Liberalismus und der Arbeiterbewegung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts an. Er betreibt u. a. Sozialstationen, Hospize, Mobilitätsdienste, Familienzentren, Kindertagesstätten und Jugendklubs. In Berlin und Brandenburg besuchen gegenwärtig ca. 63.000 Schülerinnen und Schüler den Lebenskundeunterricht des HVD. Bekannt ist der HVD ferner durch seine Jugendfeiern anlässlich des Übergangs vom Kindes- zum Erwachsenenalter.

(26. Juli 2019)