Wichtiger Etappen-Sieg im Kampf um Gleichberechtigung

In einem viel beachteten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle haben die Kanzlei Raue und ihre Mandantinnen Dr. Gesa C. Teichert-Akkermann und Verena Akkermann heute einen wichtigen Etappen-Sieg im Kampf um die Grundrechte von queeren Familien errungen. Das Gericht hält das geltende Abstammungsrecht für verfassungswidrig. Es hat das Verfahren ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Dr. Gesa C. Teichert-Akkermann und Verena Akkermann sind verheiratet. Im Februar 2020 kam die gemeinsame Tochter Paula zur Welt. Nach Paulas Geburt wurden jedoch nicht – wie bei anderen ehelichen Kindern – beide Eheleute als Eltern in die Geburtsurkunde eingetragen, sondern nur Frau Dr. Teichert-Akkermann, die Paula geboren hatte. Trotz Ehe und vorgeburtlicher Mit-Mutterschaftsanerkennung gilt Verena Akkermann bislang nicht als rechtlicher Elternteil. Sie wurde auch nicht in der Geburtsurkunde von Paula eingetragen. Bleibt der Eintrag leer, ist das Kind weniger abgesichert, da Unterhalts-, Versorgungs- oder Erbansprüche die rechtliche Elternschaft voraussetzen.

Nach bisheriger Auffassung der Standesämter und der Gerichte müsste Verena Akkermann ihre Tochter Paula adoptieren. Sie würde dabei wie eine fremde Person behandelt und vom Jugendamt und Gericht auf erzieherische, finanzielle und gesundheitliche Eignung überprüft werden. Die Familie empfindet dies als herabwürdigend und diskriminierend. Sie beantragte daher im Frühjahr 2020 beim Familiengericht die Feststellung, dass zwischen Paula und ihrer zweiten Mutter von Anfang an ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis besteht.

Das Oberlandesgericht hat diesem Antrag heute zwar nicht stattgegeben. Es folgt aber der rechtlichen Argumentation, dass die geltende Rechtslage gegen die Grundrechte der Familie verstößt. Lucy Chebout, Rechtsanwältin der Akkermanns, sagt dazu: „Wir sind hocherfreut, dass das OLG Celle die Diskriminierung von Paula und ihren beiden Müttern erkannt hat. Die Entscheidung ist ein wichtiger Etappen-Sieg auf dem Weg zur rechtlichen Gleichberechtigung von Regenbogenfamilien.“

Mit dem heutigen Beschluss wächst der Druck auf die Gesetzgebung, die bestehende Rechtsschutzlücke im Abstammungsrecht zu schließen. Raue wird die Familie Akkermann in Kooperation mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) auch im weiteren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

(24. März 2021)