Kehrtwende beim BMF: Abschlagszahlungen wieder erfolgsneutral

Im Steuerrecht gibt es glücklicherweise eine Kehrtwende: Im November 2014 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Abschlagszahlungen steuerlich gewinnwirksam sind. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte dann mit Schreiben vom 29. Juni 2015 erklärt, die Entscheidung des BFH sei allgemein anzuwenden. Dabei werde nicht beanstandet, wenn das erst im Jahr 2015 beginne. Jetzt gibt es ein weiteres Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. März 2016, mit dem das frühere Schreiben wieder aufgehoben wird. Es ist für die Finanzverwaltung verbindlich. Was gilt jetzt?

Die Entscheidung des BFH mit der Anordnung, Abschlagszahlungen erfolgswirksam zu buchen, soll jetzt nur noch auf Verträge unter (sehr) alter HOAI angewendet werden. Für Verträge, die nach der HOAI 2009 oder später geschlossen worden sind – also nach dem 17. August 2009, dem Tag des Inkrafttretens der HOAI 2009 – gilt sie nicht. Und weiterhin werde nicht beanstandet, wenn die „Grundsätze … erstmalig im Wirtschaftsjahr [2015] angewendet werden“. Die Reichweite der Entscheidung wird also stark begrenzt. Es muss sich um Abschlagszahlungen handeln, die auf der Grundlage eines Auftrages vor August 2009 im Jahre 2015 abgerechnet werden. Und um die Folgen dieser Anordnung abzumildern, kann der Gewinn, der aus der erstmaligen Anwendung dieser Grundsätze resultiert, gleichmäßig auf die Jahre 2015 und 2016 oder sogar auf die Jahre 2015 bis 2017 verteilt werden.

Für die Praxis bedeutet dieses Schreiben eine Erleichterung. Die Reichweite der inzwischen offenbar allgemein als unglücklich empfundenen Entscheidung wird ins fast Bedeutungslose verkürzt. Allerdings haben viele Planungsunternehmen in Deutschland über das gesamte letzte Jahr viel Aufwand und Mühe in die Umsetzung der BFH-Entscheidung gesteckt. Verschiedene Modelle sind entwickelt worden, um die Folgen der Entscheidung und der Diskrepanz zwischen Handels- und Steuerbilanz, zwischen Zivil- und Steuerrecht zu beherrschen. Diese Bemühungen dürften jetzt für fast alle Fälle, für die sie entwickelt wurden, überflüssig geworden sein.

(5. April 2016)