Der Kapitalmarkt befindet sich auf mehreren Ebenen im Wandel. Die ökologische Nachhaltigkeit einer Investition ist zu einer zentralen Kategorie für den Gesetzgeber geworden.
Denn auch Investoren setzen verstärkt auf nachhaltige Investments, auch institutionelle Anleger. Bloomberg schätzte schon im Jahr 2021, dass globale ESG-Vermögenswerte bis 2025 auf über 50 Billionen US-Dollar anwachsen werden. Das entspräche einem Drittel des prognostizierten Gesamtvermögens, das weltweit verwaltet wird.
Diese Entwicklung geht mit neuen regulatorischen Anforderungen einher. Mit dem „EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ hat die Europäische Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt mit dem erklärten Ziel, Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen zu lenken, den Umgang mit Klimarisiken zu verbessern und Transparenz und Langfristigkeit auf den Kapitalmärkten zu fördern. Der Kapitalmarkt soll als Hebel dienen, um die selbstgesteckten Klimaziele zu erreichen.
In Umsetzung des Aktionsplans adressiert die Europäische Union mit mehreren Verordnungen verschiedene Finanzmarktakteure. Mit der Taxonomie-Verordnung wurde beispielsweise ein Rahmen für die Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit von Finanzinstrumenten eingeführt. Die Offenlegungs-Verordnung regelt nachhaltigkeitsbezogene Informationspflichten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater. Die neue Benchmark-Verordnung ergänzt zwei ESG-bezogene Benchmarks. Die Kapitaladäquanz-Verordnung verpflichtet große Kreditinstitute, die Wertpapiere emittiert haben, zur Veröffentlichung von Informationen zu ESG-Risiken. Der Gesetzgeber ist weiter sehr aktiv und plant kurzfristig zusätzliche Regelungsregime einzuführen.
Schwerpunkte
- Benchmark-Verordnung
- EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums
- EU-Taxonomie-Verordnung – Verordnung (EU) 2020/852
- Green Finance, Sustainable Finance
- Impact Investing
- Kapitaladäquanz-Verordnung – Verordnung (EU) 2019/876 (CRR)
- Offenlegungs-Verordnung – Verordnung (EU) 2019/2088 (Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR))
- Shareholder Activism
- SRI (Socially Responsible Investment)
- Taxonomie