Position
Associate Partner
Dr. Stephanie Wiesner
Rechtsanwältin seit 2012
Fachanwältin für Medizinrecht seit 2016
Öffentliche E-Mailadresse
stephanie.wiesner@raue.com
Telefon
+49 30 818 550 360
- Adresse
- Raue Potsdamer Platz 1 10785 Berlin
- V-Card
- vCard herunterladen
Schwerpunkte
- Gesundheitsrecht
- Vertragsarztrecht, u.a. Verfahren vor den Zulassungsgremien, Erteilung von Abrechnungsgenehmigungen, Beratung von Krankenhäusern und Krankenhausärzten bei Anträgen auf Ermächtigungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
- Beratung von Pflegeunternehmen (insb. Entgeltrecht, Qualitätsprüfung und Heimrecht)
- Krankenhausrecht, u.a. Erstattung von Behandlungskosten
- Datenschutz im Umgang mit Gesundheitsdaten
- Arzthaftung
Rankings
- Gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2025” für Gesundheitsrecht
- Gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2024” für Gesundheitsrecht
- Empfohlene Anwältin für Gesundheitsrecht, Legal 500 Deutschland 2023
- „Ausgesprochen kompetente Anwältin, verfügt über sehr fundierte branchenspezifische Kenntnisse.” Mandant/Wettbewerber, Legal 500 Deutschland 2023
- Gelistet in „Best Lawyers® in Germany 2023” für Gesundheitsrecht
- „Präzise, schnell und immer mit praxisnahen Lösungen. Sehr angenehm in der Zusammenarbeit.” Mandant/Wettbewerber, Legal 500 Deutschland 2022
- Empfohlene Anwältin für Gesundheitsrecht, Legal 500 Deutschland 2022
- „Äußerst sachkundige Anwältin, immer up-to-date. Sympathisch und versiert.” Mandant/Wettbewerber, Legal 500 Deutschland 2021
- Empfohlene Anwältin für Gesundheitsrecht, Legal 500 Deutschland 2021
- Empfohlene Anwältin für Gesundheitsrecht, Legal 500 Deutschland 2019
- TOP Anwalt Medizinrecht 2019, WirtschaftsWoche 8/2019
Veröffentlichungen & Vorträge
- Anmerkung zu: BSG, 25.11.2020 – B 6 KA 28/19 R: Abrechnungsfähigkeit von Narkoseleistungen eines Anästhesisten für AOP nach § 115b SGB V, wenn der MKG-Chirurg seine Leistungen gegenüber der KZÄV abrechnet, MedR 6/2022, S. 521 ff.
- Anmerkung zu: BSG, 15.05.2019 – B 6 KA 27/18 B: Anforderung von versichertenbezogenen Daten im Rahmen einer Qualitätsprüfung nur in pseudonymisierter Form, MedR 1/2021, S. 92ff.
- Delegation der technischen Durchführung von MRT-Untersuchungen – Folgen für die Abrechnung nach § 4 GOÄ, ZMGR 3/2015, S. 159 ff. (mit Bedau).
- Patientenaufklärung: Verzicht des Patienten auf die Aushändigung von Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen? Das Krankenhaus 2014, S. 562.