Viele rechtliche Fragen durch KfW-Förderstopp ungeklärt

Der abrupte Stopp der KfW-Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt Bauherren und Investoren vor Probleme.

Am 24.1.2022 hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für viele überraschend ein vorläufiges Ende der durch die KfW finanzierten Förderung angekündigt. Als Grund gab das Ministerium an, dass sich das Antragsvolumen seit dem September letzten Jahres im Jahresvergleich vervielfacht hätte, wodurch sämtliche eingeplanten Haushaltsmittel nun schon aufgebraucht wären. Gerade der Erfolg der Förderprogramme wurde damit zu ihrem Verhängnis, was im Hinblick auf das von der Koalition formulierte Ziel der schnelleren Reduktion des CO2-Ausstoßes wenig nachvollziehbar scheint. Den größten Posten bei der KfW-Förderung machte wohl das sogenannte „Effizienzhaus 55“ aus, auf das allein im Januar 2022 fünf Milliarden Euro entfielen.

Die Einstellung der Förderung des BEG-Standards „Effizienzhaus 55“ dürfte beschlossene Sache sein, dieses Programm sollte ohnehin Ende Januar auslaufen. Über die Neubauförderung des BEG-Standards „Effizienzhaus 40“ soll laut Ministerium „vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden“ werden. Für Sanierungen soll die Förderung wohl wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden können. Ziel der Bundesregierung scheint es zu sein, das unübersichtliche BEG-Förderregime zielgenauer auszurichten. Vor allem um die Förderung der Sanierung von Altbauten fokussierter angehen zu können, sollen Mittel umgeleitet werden. Hier wurden die größten CO2-Einsparpotenziale erkannt.

Betroffen vom Förderstopp sind die KfW-Programme 261 (Wohngebäude Kredit), 262 (Kredit Einzelmaßnahmen), 263 (Kredite Nichtwohngebäude), 264 (Kredit Kommunen), 461 (Zuschuss BEG Wohngebäude), 463 (Zuschuss BEG Nichtwohngebäude) und 464 (BEG Kommunen Zuschuss). Nicht betroffen sind hingegen alle Maßnahmen, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach dem BEG gefördert werden. So kommt es zu der Situation, dass mancher Bauherr seine Förderung nach dem BEG weiterhin erhält, während andere leer ausgehen.

Der Förderstopp dürfte erhebliche Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben. Die Mehrzahl der Bauherren wird sich bei fehlender Förderung dagegen entscheiden, energieeffizient zu bauen. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass dringend benötigte Wohnbauvorhaben nicht realisiert werden. Die Auswirkungen der Entscheidung auf das allgemeine Niveau der Immobilienpreise bleibt abzuwarten.

(26. Januar 2022)