Berliner Abgeordnetenhaus wählt Raue Anwältin Lucy Chebout zur Verfassungsrichterin

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat heute die Raue Rechtsanwältin Lucy Chebout als neue Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin gewählt. Lucy Chebout ist damit eine von sechs neuen Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern in Berlin.

„Die Wahl von Lucy Chebout in dieses wichtige Amt am Verfassungsgericht erfüllt uns mit großer Freude und auch Stolz – die Sozietät gratuliert Lucy Chebout ganz herzlich zu dieser großen Ehre“, kommentiert Dr. Wolfram Hertel, Geschäftsführender Partner der Kanzlei Raue. „Mit ihren viel beachteten Verfahren zum Abstammungsrecht vor dem Bundesverfassungsgericht und durch ihren juristischen Werdegang hat sie sich für das höchste Berliner Gericht mehr als empfohlen. Schon nach wenigen Jahren seit Beginn ihrer Tätigkeit bei uns hat sich Lucy Chebout zu einer echten Anwaltspersönlichkeit entwickelt. Wir freuen uns darauf, diesen Weg mit ihr fortsetzen zu können, denn sie trägt mit ihrem Engagement und ihrem Einsatz maßgeblich zum Renommee der Sozietät bei.“

Lucy Chebout ist Fachanwältin für Familienrecht bei Raue und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Sie studierte neben Jura auch Gender Studies und Islamwissenschaften. Ihr Referendariat absolvierte sie unter anderem im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie am Bundesverfassungsgericht. Der SPIEGEL zeichnete Lucy Chebout vergangenes Jahr als „Heldin des Alltags“ in der Reihe Menschen des Jahres 2023 aus.

(4. Juli 2024)