BGH-Urteil: Wann ist eine Wiedergabe öffentlich?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, ob eine öffentliche Wiedergabe vorliegt – also Vergütungen an Verwertungsgesellschaften gezahlt werden müssen –, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Mitglieder über ein eigenes Kabelnetz mit Rundfunksignalen versorgt. Die Richter lehnten das im konkreten Fall ab. Die Abgrenzung zwischen einer öffentlichen Wiedergabe und bloßer Selbstversorgung bleibt jedoch schwierig. Die Begründung lässt Fragen offen. Die Urteilsanmerkung von Dr. Robert Heine, veröffentlicht in der GRUR-Prax 2015, ist hier  zu finden.