Unter Federführung von Dr. Maren Bedau und Dr. Jörg Adam hat Raue für die AGAPLESION Frankfurter Diakonie Kliniken gGmbH einen Erfolg beim Bundesverwaltungsgericht erzielt. Mit Beschluss vom 12. November 2025 hat das Gericht entschieden, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist und die Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen.
Sonderfinanzierungen kommunaler Krankenhäuser müssen sich an den Grundrechten privater und freigemeinnütziger Kliniken messen lassen – insbesondere an der Berufsfreiheit und am Gleichbehandlungsgrundsatz. Zugleich betont das Gericht die Bedeutung des Grundsatzes der Trägervielfalt sowie die Vorgaben des Krankenhaus- und Krankenhausfinanzierungsrechts. Diese Fragen haben Verwaltungsgerichte zu beurteilen, nicht Zivilgerichte, so nun das Bundesverwaltungsgericht.
Bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte klargestellt, dass der Rechtsweg eröffnet ist, sobald mindestens eine der vorgetragenen Anspruchsgrundlagen verwaltungsrechtlicher Natur ist.
AGAPLESION wendet sich gegen die Entscheidung der Stadt Frankfurt am Main, Millionenbeträge ausschließlich an kommunale Träger zu vergeben. Diese Ungleichbehandlung verletzt nach Auffassung der Klägerin ihre Grundrechte und unterläuft den Grundsatz der Trägervielfalt. Das Bundesverwaltungsgericht hält einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch für möglich; damit bleibt das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Raue führt das Verfahren nun vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main fort und berät AGAPLESION darüber hinaus umfassend im öffentlichen Wirtschaftsrecht, Krankenhausfinanzierungsrecht, Beihilferecht und Haushaltsrecht.
Über AGAPLESION:
AGAPLESION ist einer der großen gemeinnützigen Gesundheitskonzerne in Deutschland. Der Verbund betreibt bundesweit Kliniken, Pflegeeinrichtungen und medizinische Zentren und steht für eine hochwertige Versorgung in christlicher Tradition.
(28. November 2025)
