Klimaschutzverträge: BMWK legt den Entwurf einer Förderrichtlinie vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will Anreize für Unternehmen der energieintensiven Industrie setzen, klimafreundliche Technologien einzusetzen und damit die durch die Produktion von Stahl, Chemie oder Zement entstehenden Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Hierzu sollen Klimaschutzverträge (sog. Carbon Contracts for Difference, CCfD) mit Unternehmen aus energieintensiven Branchen geschlossen werden.

Bereits im April 2021 hatte das Bundesumweltministerium ein Eckpunktepapier für eine Förderrichtlinie Klimaschutzverträge vorgelegt. Die Implementierung von Carbon Contracts for Difference als Klimaschutzmaßnahme wird auch im Koalitionsvertrag genannt. Im Mai 2022 führte das BMWK ein unverbindliches Interessenbekundungsverfahren durch, um im Dialog mit der Industrie die Ausgestaltung des Förderprogramms zu konkretisieren.

Medienberichten zufolge hat das BMWK nun den Entwurf einer Förderrichtlinie vorgelegt. Dieser sieht vor, dass der Staat Klimaschutzverträge mit Unternehmen aus energieintensiven Branchen über eine Laufzeit von 15 Jahren schließt. Unternehmen erhalten sowohl Mittel für Investitionen als auch einen Ausgleich für die Mehrkosten, die ihnen durch CO2 ärmere Produktionsverfahren entstehen. Gefördert wird die Nutzung von grünem und blauem Wasserstoff sowie Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Diese sollen langfristig den Einsatz von Kohle, Gas und Öl verdrängen.

Die geförderten Vorhaben müssen 50 Prozent Emissionseinsparung nach dem ersten Jahr und 60 Prozent nach dem zweiten Jahr aufweisen. Zudem muss eine Reduktion der Treibhausgasemission um 95 Prozent technisch möglich sein, um an dem Programm teilzunehmen. Werden die Reduktionsziele um mehr als 10 Prozent verfehlt, soll die Förderung verwehrt werden können.

Der Staat vereinbart mit den Unternehmen im Rahmen des Klimaschutzvertrages einen garantierten CO2 Mindestpreis. Solange der CO2 Preis im Handel niedriger ist, erhält das Unternehmen einen Zuschuss, der die Differenz ausgleicht. Übersteigt der CO2 Preis am Markt den vertraglich festgelegten Preis, ist das Unternehmen verpflichtet, die Differenz an den Staat zu zahlen. Hintergrund sind die im Laufe der Jahre steigenden Preise für Emissionszertifikate im Emissionshandelssystem der EU.

Die Verträge sollen ausgeschrieben werden. Die Zuschläge werden anhand der Kriterien Förderkosteneffizienz, Treibhausgasminderung und Energieintensität vergeben.

Für das Programm ist den Berichten zufolge ein zweistelliger Milliardenbetrag vorgesehen. Die Verbände- und Länderanhörung soll bis zum 23. Dezember abgeschlossen sein. Erste Verträge hat das BMWK für 2023 angekündigt.

(20. Dezember 2022)