Stromkonzession Berlin: Vattenfall siegt mit Raue vor Kammergericht

Die Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin GmbH hat mit Raue im Verfahren um die Berliner Stromkonzession auch vor dem Kammergericht einen Erfolg erzielt (Aktenzeichen: 2 U 93/19). Bereits das Landgericht hatte die Vergabe der Konzession an die landeseigene Bieterstelle „Berlin Energie“ untersagt. Das Kammergericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Landes Berlin abgewiesen. Dem Land Berlin ist es damit weiterhin untersagt, die Stromkonzession an die landeseigene Bieterstelle zu vergeben und das größte städtische Stromverteilnetz Deutschlands zu verstaatlichen.

Nach Auffassung des Kammergerichts wurde Stromnetz Berlin während der Ausschreibung nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang Akteneinsicht gewährt. Insbesondere hätte Stromnetz Berlin einen Anspruch auf Einsicht in das landeseigene Angebot. Weiterhin sei es im Rahmen der Bieterauswahl zu einer Vielzahl von Fehlern bei der Bewertung der Ausschreibungskriterien gekommen.

Gegen das Urteil des Kammergerichts ist im Eilverfahren kein weiteres Rechtsmittel statthaft. Die Pressemitteilung des Kammergerichts ist hier hinterlegt. Die Stromnetz Berlin GmbH hat ebenfalls eine Hauptsacheklage erhoben, die noch in erster Instanz beim Landgericht anhängig ist. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht angesetzt.

(29. September 2020)