Hilfen für energie- und handelsintensive Unternehmen: Das Energiekostendämpfungsprogramm

Um die Belastung für Industrieunternehmen aufgrund der gestiegenen Strom- und Erdgaspreise abzudämpfen, hat die Bundesregierung ein Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) aufgelegt. Danach erhalten energie- und handelsintensive Unternehmen einen nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss für Anteile ihrer Erdgas- und Stromkosten im Zeitraum vom 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Grundlage für das Programm sind § 53 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der EU-Krisenrahmen der Europäischen Kommission.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Zugehörigkeit zu einer in den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU (KUEBLL) aufgeführten Branche und die Eigenschaft als energieintensiver Betrieb, d. h. die Energiebeschaffungskosten müssen im letzten Geschäftsjahr mindestens 3 Prozent des Produktionswerts betragen haben. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss die Geschäftsleitung des Unternehmens für das laufende Geschäftsjahr auf die Erhöhung der Vergütung sowie auf Boni verzichten. Voraussetzung ist zudem der Betrieb eines Energiemanagementsystems oder die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, deren Anteile sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, die rechtswidrig empfangene Beihilfen nicht zurückgezahlt haben, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden sowie Unternehmen, die EU-Sanktionen unterworfen sind.

Anträge sind bis zum 31. August 2022 bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das ELAN-K2 Portal einzureichen. Das BAFA bewilligt in der ersten Antragsphase einen Abschlag in Höhe von 80 Prozent des Zuschusses. In einem zweiten Schritt übermitteln die Unternehmen bis zum 28. Februar 2023 die fehlenden Informationen und Korrekturen. Das BAFA entscheidet bis zum 30. Juni 2023 über den gesamten Zuschuss und zahlt den restlichen Betrag aus.

Bezuschusst werden die Erdgas- und Stromkosten in den Monaten Februar bis September 2022, die über das Doppelte des Durchschnittspreises im Jahr 2021 hinausgehen. Die Förderung erfolgt gestaffelt nach der Betroffenheit der Unternehmen:

  • Unternehmen, die einer Branche nach KUEBLL angehören und mindestens 3 Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen, erhalten 30 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 2 Millionen Euro.
  • Unternehmen, die zusätzlich einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Fördermonat nachweisen, erhalten 50 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro.
  • Unternehmen, die zusätzlich zu den vorgenannten Voraussetzungen in einer besonders energie- und handelsintensiven Branche nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens tätig sind (a. Chemie, Stahl, Holz, Metalle, Keramik), erhalten 70 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro.

Für die Monate Juli bis September 2022 werden die Fördersätze abgeschmolzen. Unternehmen auf der ersten Stufe erhalten 20 Prozent der Preisdifferenz, auf der zweiten Stufe 40 Prozent der Preisdifferenz und auf der dritten Stufe 60 Prozent der Preisdifferenz.

Ausgestaltet ist die Förderung als Billigkeitsleistung, d.h. ein Anspruch darauf besteht nicht. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung des BAFA, die unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel steht.

(11. August 2022)