Bundesregierung einigt sich auf „Solarpaket 1“

Nach zähen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung am 15. April 2024 auf die Verabschiedung des „Solarpakets 1“ geeinigt. Das von der Branche lange ersehnte Gesetzespaket wird voraussichtlich in der kommenden Woche vom Bundestag beschlossen werden. Es enthält mehrere Neuerungen, die den Ausbau der Solartechnologie in Deutschland fördern sollen, um die für 2030 angestrebte Zielmarke von 215 GW Solarleistung zu erreichen.

Photovoltaik (PV) auf Gewerbedächern, Freiflächen und Mehrfamilienhäusern

Der Ausbau von PV-Anlagen auf gewerblich genutzten Immobilien ist wegen gestiegener Bau- und Kapitalkosten bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Deshalb sieht das Solarpaket eine Erhöhung der Einspeisevergütung für gewerbliche PV-Dachanlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 750 kW um 1,5 Cent/kWh vor. Zudem soll die Ausschreibungsmenge in diesem Segment verdoppelt werden.

PV-Anlagen auf Freiflächen sollen ebenfalls verstärkt gefördert werden. Die Gebotsobergrenze für Ausschreibungen von Freiflächenanlagen steigt von 20 auf 50 MW, um eine effizientere Anlagenplanung zu ermöglichen.

Neuerungen hält das Solarpaket auch bei der gemeinschaftlichen Nutzung von PV-Dachanlagen auf Mehrfamilienhäusern bereit. Mit der Einführung einer „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ sollen regulatorische Hürden beim Bau von PV-Anlagen auf WEG- und Mietshäusern abgebaut werden, sodass die einzelnen Parteien vom selbst produzierten Strom profitieren können.

Neuerungen bei PV-Kleinanlagen, Balkonkraftwerken und Batteriespeichern

Bisher ist für Anlagen mit einer Leistung von 10,8 kW ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren vorgesehen. Dieser Grenzwert wird künftig auf 30 kW erhöht. Bleibt hiernach eine Antwort des Netzbetreibers auf das Netzanschlussbegehren innerhalb eines Monats aus, können die Anlagen ohne Weiteres an das Netz angeschlossen werden.

Gefördert werden soll auch der Ausbau von sog. Balkonkraftwerken, also kleine Solaranlagen am hauseigenen Balkon. Künftig soll die Anlage nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur unter vereinfachten Bedingungen zu registrieren sein. Eine bisher verpflichtende Meldung beim Netzbetreiber wird hingegen nicht mehr nötig sein.

Eine Neuerung ergibt sich auch bei Batteriespeichern. Künftig soll der Multi-Use-Einsatz, d.h. das Laden von grauem Netzstrom und grünem Solarstrom, ermöglicht werden, ohne dass dadurch der Anspruch auf EEG-Einspeisevergütung für den Solarstrom verloren geht.

Nur begrenzte Duldungspflicht für Leitungsbau

Entgegen dem bisherigen Entwurf ist keine allgemeine Pflicht für Grundstückseigentümer mehr vorgesehen, den Bau von Leitungen zum Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf ihrem Grundstück zu dulden. Stattdessen wird die Duldungspflicht auf Grundstücke in öffentlicher Hand begrenzt. Bedenken gegen die vorherige Regelung kamen insbesondere von Bauernverbänden.

Kein Resilienzbonus

Einen Resilienzbonus für die heimische Solarindustrie wird es hingegen nicht geben. Die vor dem Hintergrund billiger Solarmodule aus China geforderte Subvention für deutsche Hersteller war bis zuletzt innerhalb der Ampel-Koalition umstritten. Schlussendlich überwogen jedoch Befürchtungen um steigende Kosten für Stromkunden. Stattdessen soll die Industrie durch eine beschleunigte Umsetzung des europäischen Net-Zero Industry Act unterstützt werden.

Ausblick

Im vergangenen Jahr hat sich der Zuwachs an Solarleistung auf 14,1 GW erhöht und erreichte damit fast eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das Ausbautempo wird allerdings auf jährlich 19 GW steigen müssen, um die angepeilten 215 GW im Jahr 2030 zu erreichen. Hierfür leistet das aller Voraussicht nach bald beschlossene Solarpaket, das neben den vorgestellten Änderungen noch zahlreiche weitere Maßnahmen vorsieht, einen wichtigen Beitrag.

(18. April 2024)