BKartA: Sektoren­untersuchung zur Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge

Das Bundeskartellamt hat in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag mitgeteilt, dass eine Sektorenuntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingeleitet worden ist.

Hintergrund ist der zunehmende Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge durch Städte und Kommunen sowie die vom Bund geplante Errichtung einer flächendeckenden Schnellladeinfrastruktur (>150 kW) an Bundesautobahnen. Bereits in dieser frühen Marktphase möchte das Bundeskartellamt strukturelle Wettbewerbsprobleme identifizieren und diesen entgegenwirken, um einen funktionsfähigen Wettbewerb auf dem Zukunftsmarkt Elektromobilität sicherzustellen.

Die Schwerpunkte der Untersuchung sollen daher zwei wettbewerbsrechtlich relevante Themenbereiche betreffen: Einerseits die Vergabe des Rechts zur Aufstellung sowie zum Betrieb von Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum. Hier geht es darum, durch welche Verfahren die öffentliche Hand sicherstellen kann, dass durch die Gestattung zur Nutzung öffentlicher Standorte durch einzelne Ladeinfrastrukturbetreiber keine wettbewerbsbeschränkenden Markbeherrschungssituationen entstehen. Andererseits soll untersucht werden, ob die geltenden Nutzungsbedingungen für dritte Stromanbieter der Ladeinfrastrukturbetreiber wettbewerbsrechtlich zulässig sind (hierzu weiterführend: Kartellrechtlicher Zugangsanspruch zu Ladesäulen). Damit greift das Bundeskartellamt die Themen auf, die bereits die Monopolkommission in ihrem 7. Sektorgutachten Energie Ende 2019 behandelt hat.

Die Zuständigkeit des Bundeskartellamts beruht dabei darauf, dass Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur nicht der für Stromnetze geltenden umfassenden Regulierung der Bundesnetzagentur unterliegt. Die Bundesnetzagentur ist gleichwohl zuständig für die energiewirtschaftliche Einbindung der zukünftigen Ladeinfrastruktur in das bestehende Energiesystem. In diesem Zusammenhang steht das aktuelle „Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom“, das erstmals einen Netznutzungsvertrag Elektromobilität vorsieht. Mit diesem wird die technische und bilanzielle Grundlage geschaffen, um einen diskriminierungsfreien Zugang an der Ladesäule zu ermöglichen (wir berichteten: BNetzA veröffentlicht erstmals Netznutzungsvertrag Elektromobilität).

Die regulatorischen Themen zur Ladeinfrastruktur nehmen somit von allen Seiten Fahrt auf: Dabei weisen die unterschiedlichen Entwicklungsstränge auf das gemeinsame Ziel, einen freien Wettbewerb auf dem Zukunftsmarkt Elektromobilität sicherzustellen.

(9. Juli 2020)