Covid-19: Finanzhilfen der KfW für Selbständige und Unternehmen – ein Überblick

Bund und Länder sind bemüht, die wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 abzufedern. Inzwischen gibt es eine Reihe von Hilfsmaßnahmen. Dabei ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten.

So gibt es Erleichterungen in Form von steuerlicher Liquiditätshilfe und Kurzarbeit.

Zudem gibt es Finanzierungshilfen in Form von Krediten und Zuschüssen. Über die Kredite geben wir im Folgenden einen Überblick.

Die Kredite werden zu einem großen Teil durch die KfW finanziert, im Übrigen durch Banken. Die KfW bietet verschiedene Kreditprodukte an. Welches Produkt greift, richtet sich danach, wie lange ein Unternehmen am Markt ist und – in den meisten Fällen – wie groß es ist. Die KfW übernimmt das Risiko für Kredite einzelner Banken und beteiligt sich an Krediten, die mehrere Banken gemeinsam ausgeben (sogenannte Konsortialfinanzierungen).

Für alle Kreditprodukte gilt: Den Kredit beantragt das Unternehmen nicht bei der KfW selbst, sondern bei einer Bank oder Sparkasse. Unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html können Unternehmen selbst abfragen, welches Kreditprodukt in Betracht kommt und welchen Betrag sie maximal erhalten können. Dort findet sich außerdem ein Formular, mit dem Unternehmen das Gespräch mit ihrer Bank vorbereiten können.

Allen KfW-Kreditprodukten ist eins gemein: Die KfW übernimmt (je nach Größe des Unternehmens) bis zu 80 %, 90 % oder sogar 100 % des Ausfallrisikos. Das erhöht die Chance des Unternehmens, eine Kreditzusage zu erhalten.

Grundsätzlich ist zu beachten: Die KfW bietet verbilligte Zinsen an. Diese gelten als Subventionen (im EU-Sprachgebrauch auch als „Beihilfen“ bezeichnet). Für Subventionen gelten Höchstwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

Kredite einzelner Banken

Bei dieser Produktart erfolgt die Finanzierung durch eine einzelne Bank sowie die KfW.

KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Dies ist das neueste Kreditangebot der KfW. Unternehmen können ihre Anträge ab dem 14. April 2020 stellen.

Zielgruppe sind Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Das Unternehmen muss zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet haben, und zwar entweder im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre.

Verwendet werden darf der Kredit für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel).

Die KfW zahlt bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019 aus. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten auf 500.000 Euro, für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten auf 800.000 Euro.

Die Laufzeit beträgt zehn Jahre.

Die Besonderheit ist: Die KfW übernimmt das Ausfallrisiko zu 100 %; die Bank führt folglich keine Risikoprüfung durch. Dafür ist der Zinssatz (3,00 % p.a.) höher als bei anderen KfW-Krediten.

KfW-Unternehmerkredit (Nr. 037, 047)

Dieser Kredit richtet sich an in- und ausländische mittelständische und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind. Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 keine finanziellen Schwierigkeiten gehabt haben.

Die KfW fördert mit diesem Kredit alles, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Das sind insbesondere: Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, Betriebsmittel, Warenlager und der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen (u.a. Übernahmen / tätige Beteiligungen). Erfasst sind aber nur Vorhaben in Deutschland.

Die Kredithöhe kann bis zu einer Milliarde Euro pro Unternehmensgruppe betragen, maximal aber

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
  • den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleineren und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Millionen Euro.

Die Laufzeit kann – je nach Verwendungszweck – bis zu fünf Jahre oder bis zu zwei Jahre betragen. Der Zinssatz beträgt zwischen 1,00 % und 2,12 % p.a.

Die KfW übernimmt das Ausfallrisiko zu 80 % (bei großen Unternehmen) bzw. 90 % (bei kleinen und mittleren Unternehmen). Bei Kreditbeträgen bis zu drei Millionen Euro verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung. Bei Kreditbeträgen bis zu zehn Millionen Euro führt die KfW eine vereinfachte Risikoprüfung durch.

KfW / ERP-Gründerkredit – Universell (Nr. 073, 074, 075, 076)

Dieser Kredit richtet sich an in- und ausländische Gründer, Einzelunternehmer, Freiberufler und gewerbliche mittelständische Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, mindestens aber drei Jahre, bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen können. Ist das Unternehmen weniger als drei Jahre am Markt bzw. kann es noch keine zwei Jahresabschlüsse vorweisen, kann es diesen Kredit zwar trotzdem beantragen. Die finanzierende Bank oder Sparkasse trägt dann aber das volle Risiko. Eine Alternative kann der ERP-Gründerkredit – StartGeld sein (dazu sogleich).

Keinen Kredit beantragen können auch hier Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 bereits in finanziellen Schwierigkeiten waren.

Mit diesem Kredit fördert die KfW Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Festigungsmaßnahmen in Deutschland und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch im Ausland. Dazu zählen: Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, Betriebsmittel, Warenlager und der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen (u.a. Übernahmen / tätige Beteiligungen).

Die Kredithöhe kann bis zu einer Milliarde Euro pro Unternehmensgruppe betragen, maximal aber

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
  • den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleineren und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Millionen Euro.

Die Laufzeit kann – je nach Verwendungszweck – bis zu fünf Jahre oder bis zu zwei Jahre betragen. Der Zinssatz beträgt zwischen 1,00 % und 2,12 % p.a.

Die KfW übernimmt das Ausfallrisiko zu 80 % (bei großen Unternehmen) bzw. 90 % (bei kleinen und mittleren Unternehmen). Bei Kreditbeträgen bis zu drei Millionen Euro verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung. Bei Kreditbeträgen bis zu zehn Millionen Euro führt die KfW eine vereinfachte Risikoprüfung durch.

ERP-Gründerkredit – StartGeld (Nr. 067)

Das StartGeld gab es schon vor der Corona-Pandemie. Es ist nicht gedacht für Sanierungsfälle und Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten.

Diesen Kredit können Existenzgründer, Freiberufler und junge Unternehmen beantragen. Der Anspruch besteht innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Berechtigt sind nur kleine Unternehmen (mit weniger als 50 Mitarbeitern und bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz). Sie müssen die Absicht haben, in Deutschland Gewinne zu erzielen.

Das StartGeld dient dazu, ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Das umfasst folgende Verwendungsarten: Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager und den Kauf eines Unternehmens(-Anteils).

Eigenkapital ist nicht erforderlich; der Kreditnehmer haftet aber persönlich für die Rückzahlung.

Die Kredithöhe kann sich auf bis zu 100.000 Euro summieren. Der Zinssatz beträgt mindestens 1,56 %.

Die Laufzeit beträgt fünf oder zehn Jahre.

Die KfW übernimmt das Ausfallrisiko zu 80 %.

Konsortialkredite

Bei dieser Produktart erfolgt die Finanzierung durch mehrere Banken sowie die KfW.

Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (Nr. 855)

Der Kredit ist für Unternehmen gedacht, die aufgrund der Corona-Pandemie ab dem 1. Januar 2020 vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 keine finanziellen Schwierigkeiten gehabt haben.

Zur Zielgruppe gehören in- und ausländische mittelständische und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ein Vorhaben in Deutschland finanzieren. Der Finanzierungsrahmen muss mindestens 25 Millionen Euro betragen.

Die KfW beteiligt sich an der Konsortialfinanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln.

Die Laufzeit kann bis zu sechs Jahre betragen.

Die KfW gewährt den Kredit, indem sie sich zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen beteiligt. Hierbei übernimmt sie bis zu 80% des Ausfallrisikos, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung. Der Risikoanteil der KfW ist zudem summenmäßig beschränkt (maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate).

KfW-Kredit für Wachstum (Nr. 290)

Diesen Kredit gab es in dieser Form schon vor der Corona-Pandemie. Er ist nicht gedacht für Umschuldungen, Sanierungsfälle und Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten.

Zur Zielgruppe gehören in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis 2 Milliarden Euro.

Das Unternehmen kann die Kreditmittel verwenden für Investitionen und Betriebsmittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung.

Die KfW gewährt den Kredit, indem sie sich zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen beteiligt. Ihr Risikoanteil liegt dabei in der Regel bei 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro. Dieser Anteil kann bis zu 70 % der gesamten Vorhabenfinanzierung ausmachen.

(9. April 2020)